Ein Urteil mit Folgen: Für sogenannte Poolärzte in Bereitschaftspraxen gilt laut Entscheid des Bundessozialgerichts künftig Sozialversicherungspflicht. Als Reaktion darauf schließen nun mehrere Notfallpraxen in Baden-Württemberg. Betroffen ist auch die Region Stuttgart.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass Ärztinnen und Ärzte, die als so genannte Poolärzte freiwillig in Bereitschaftsdienstpraxen tätig sind, künftig sozialversicherungspflichtig sind. Die Reaktionen kommen umgehend – und fallen drastisch aus: In Baden-Württemberg werden ab sofort keine Poolärzte mehr im Bereitschaftsdienst eingesetzt. „Das bestehende System kann in der bisherigen Form nicht weitergeführt werden“, teilte die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) mit. Man reagiere auf das Urteil mit einem Notfallmaßnahmenplan, der zunächst für drei Monate gelte.