Zeugnisse gibt es erst vor den Sommerferien. Jetzt steht die Halbjahresinformation an. Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Das Ende des Halbjahres naht. Ein Zeugnis bekommt zu diesem Zeitpunkt allerdings tatsächlich nur ein Teil der Schülerinnen und Schüler im Land. Für die übrigen gibt es ein Dokument, das den gleichen Wert habe wie ein Kontoauszug, so ein Stuttgarter Rektor.

Die Schonfrist nach den langen Weihnachtsferien ist schon vorbei – in vielen Schulen in Baden-Württemberg werden noch letzte Arbeiten geschrieben. Das Ende des ersten Halbjahres rückt näher, es endet am 31. Januar. Am Montag, 16. Januar, ist zum Beispiel im Stuttgarter Dillmann-Gymnasium der Notenschluss für die Oberstufe, die restlichen Klassenstufen folgen kurz darauf.

Mit einem Irrtum räumt Schulleiter Manfred Birk aber in dem Zuge auf: „Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass es nun um die Halbjahreszeugnisse gehe.“ Nur die Oberstufenklassen erhielten ihre Semesterzeugnisse. An die übrigen Schülerinnen und Schüler werden Halbjahresinformationen verteilt – und zwar landesweit zwischen dem 1. und dem 10. Februar. Im Dillmann-Gymnasium zum Beispiel ist es traditionell am 1. Februar soweit.

Die Halbjahresinformation „hat den Wert eines Kontoauszugs“, betont Birk, anders als das Zeugnis zum Schuljahresende. Das müsse man auch den Eltern immer wieder erklären. Das heißt also auch: Es ist noch nicht viel verloren, aber auch kein Grund zum Ausruhen.

Klausuren können über das ganze Schuljahr verteilt werden

Einen positiven Aspekt bringt die Halbjahresinformation auch vor dem Hintergrund der ungewöhnlich starken Infektwelle in diesem Winter mit sich: Klausuren können inzwischen übers gesamte Schuljahr verteilt werden. Wenn ein Schüler eine Arbeit verpasst haben sollte, könne er diese auch nach dem 1. Februar noch schreiben, erklärt der geschäftsführende Schulleiter der Stuttgarter Gymnasien. Bei den Oberstufenschülerinnen und -schülern ist es allerdings anders geregelt. Sie bekommen ein Zeugnis: die Kursstufe I, also die Elftklässler, ebenfalls am 1. Februar, die Kursstufe II, aus rechtlichen Gründen bereits am 27. Januar.

Noten stehen auch nicht in allen Halbjahresinformationen, das kommt zum einen auf die Klassenstufe an und auf die Schulart. In der Grundschule erhalten nur Dritt- und Viertklässler Noten in der Halbjahresinformation – Ausnahme sind die 39 Modellschulen im Land, bei denen seit diesem Schuljahr auf die Notenvergabe verzichtet wird. Sie arbeiten von der ersten bis zur vierten Klasse ohne Noten.

Wie ist es an den Gemeinschaftsschulen?

Auch Gemeinschaftsschulen dürfen – abgesehen von den Abschlussklassen – auf die Notenvergabe verzichten. Allerdings könnten Eltern laut Kultusministerium die „Übersetzung” des Leistungsstands ihrer Kinder in Noten verlangen. „Differenzierende Beurteilungen über den individuellen Entwicklungs- und Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler“ sollen die Lehrkräfte der Gemeinschaftsschulen in die Halbjahresinformationen und die Zeugnisse schreiben.