Die Bundesnotbremse wurde am 21.04.2021 vom Bundestag beschlossen und hat am gestrigen Donnerstag den Bundesrat passiert. Aber ab wann gilt sie und für wie lange? Diese Fragen beantworten wir im Artikel.
Corona-Notbremse: Ab wann gültig?
Die bundesweite Notbremse tritt offiziell zum heutigen Freitag, den 23.04.2021, in Kraft. Allerdings nur in Landkreisen und freien Städten mit einer Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen. Dabei werden die drei unmittelbar vor dem 23.04. liegenden Tage mitgezählt. Im Klartext heißt das, die Notbremse greift zum ersten Mal ab dem 24.04.2021.
In Baden-Württemberg liegen zum Zeitpunkt des Verfassens nur vier Landkreise unterhalb der Schwelle von 100 Infektionen pro 100.000 Einwohner. Drei davon sind jedoch nur knapp darunter. Die aktuellen Inzidenzen für das Land finden Sie auf der Seite des Staatsministeriums Baden-Württemberg.
Sollten in einem Bundesland bereits strengere Schutzmaßnahmen getroffen worden sein, werden diese nicht vor der Notbremse annulliert, sondern gelten auch weiterhin. Laschere Regeln werden aufgehoben und durch die neuen Maßnahmen ersetzt.
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Wie lange gilt die Notbremse?
Bei der Frage, wie lange die Notbremse gültig bleibt, muss man zwischen den angeordneten Maßnahmen und dem eigentlichen Gesetz unterscheiden. Die zusätzlichen Schutzmaßnahmen der Notbremse gelten, solange die Inzidenz in einem Landkreis über 100 liegt. Erst wenn diese an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter der 100er-Marke bleibt, werden die strengeren Vorschriften wieder aufgehoben.
Das vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, wie die Notbremse offiziell heißt, gilt nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Reichweite durch den Bundestag. Spätestens mit Ablauf des 30. Juni 2021 soll die Notbremse wieder aufgehoben werden, heißt es im Gesetzestext.
Gesetzestext der Notbremse als PDF
Wer sich den Gesetzestext im Detail durchlesen möchte, findet die Vollversion in der aktuellen Ausgabe des Bundesgesetzblattes oder kann ihn sich als PDF-Datei des Bundesgesundheitsministeriums herunterladen. Letzteres bietet darüber hinaus eine praktische Zusammenfassung mit allen relevanten Fragen rund um die Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes an.
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