Doch keine Bedrohung: Das Verwaltungsgericht von Nizza hat das Burkini-Verbot in der südfranzösischen Stadt aufgehoben. Foto: AP

Das Verwaltungsgericht von Nizza hat das Burkini-Verbot in der südfranzösischen Stadt aufgehoben. Ein Nachweis, dass das Tragen eines Burkinis Gefahren für die öffentliche Ordnung drohe, konnte nicht erbracht werden.

Nizza - Die Richter urteilten am Donnerstag, die Aufregung und die Sorgen nach den jüngsten Anschlägen reichten zur Begründung für die umstrittene Vorschrift eines Burkini-Verbots nicht aus. Die Stadtverwaltung habe nicht nachweisen können, dass durch das Tragen des Burkini Gefahren für die öffentliche Ordnung drohten oder die Hygiene und Sicherheit der Badegäste eingeschränkt würden.

In mindestens 30 Fällen Strafzettel ausgestellt

Die von der Stadt Nizza betraute Anwältin hatte argumentiert, die Bevölkerung sei nach dem Anschlag vom 14. Juli mit 86 Toten „nahezu am Rand eines Bürgerkriegs“. Sie verwies auf rassistische und andere beleidigende Äußerungen in den sozialen Netzwerken. Nizza gehört zu einer Reihe von Kommunen am Mittelmeer, die das öffentliche Tragen des Ganzkörper-Badekleids verboten haben.

In Nizza wurden in mindestens 30 Fällen Strafzettel ausgestellt. Der französische Staatsrat hatte eine ähnliche Vorschrift der Gemeinde Villeneuve-Loubet als Verstoß gegen die bürgerlichen Freiheiten verurteilt. Auch Cannes hob bereits das Burkini-Verbot auf.