Der Bundestag hat der Bundesbank grünes Licht gegeben, sich weiter an den umstrittenen Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank zu beteiligen. Kritiker wie der CSU-Politiker Peter Gauweiler behalten sich aber weitere Klagen vor.
Frankfurt - Zwei Monate nach dem aufsehenerregenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) liegt eine politische Lösung vor: Bundestag und Bundesregierung sehen die Voraussetzungen für eine weitere Beteiligung der Bundesbank an den umstrittenen Anleihekäufen erfüllt.
Worum geht es genau?
Die EZB flutet die Märkte seit Jahren mit Geld. Zu diesem Zweck kauft sie seit dem Jahr 2015 im großen Stil Staatsanleihen. Die Notenbank drückt auf diese Weise das Zinsniveau, um Investitionen und Konsum zu erleichtern und damit die Inflationsrate Richtung zwei Prozent zu steigern. Das Bundesverfassungsgericht vermisste aber eine Abwägung dieses Ziels gegen Nachteile der niedrigen Zinsen etwa für die Altersvorsorge und die Finanzstabilität. Die EZB müsse eine Verhältnismäßigkeitsprüfung nachliefern, sonst dürfe sich die Bundesbank nicht länger an dem Kaufprogramm PSPP beteiligen, urteilte das Gericht.
Wie hat die EZB reagiert?
Im Protokoll der EZB-Ratssitzung Anfang Juni heißt es, dem Kaufprogramm liege die Erwägung zugrunde, dass „der wichtigste Faktor für Einkommen und finanzielle Sicherheit“ der Bevölkerung der Erhalt von Arbeitsplätzen sei. Dieser werde durch „gute Finanzierungsbedingungen“ – also niedrige Kreditzinsen – für Unternehmen erleichtert. Zudem stellte die EZB auf Bitten der Bundesbank ältere Dokumente zusammen, die Erwägungen zu dem strittigen Kaufprogramm enthalten. Diese Auswahl umfasste drei Dokumente, die Abgeordnete des Bundestags nur in der Geheimschutzstelle des Parlaments einsehen durften.
Was sagt der Bundestag dazu?
Scharfe Kritik an dem Verfahren kam von der AfD. Auch die Grünen-Politikerin Franziska Brantner bemängelte in der Bundestagsdebatte, dass eines der Dokumente in Teilen geschwärzt sei: „Das finde ich nicht akzeptabel.“ Auf Nachfrage betonte die Abgeordnete aus Heidelberg allerdings: „Dass eine Verhältnismäßigkeitsprüfung stattgefunden hat, lässt sich den Unterlagen auch so entnehmen.“ So sah es auch die Parlamentsmehrheit: Die EZB habe eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchgeführt und damit die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt, heißt es in dem Beschluss, der am Donnerstagabend mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen verabschiedet wurde. Das bedeutet allerdings nicht, dass alle Abgeordneten dieser Fraktionen mit den Anleihekäufen einverstanden sind. „An meiner inhaltlichen Kritik ändert das nichts: Das PSPP ist sehr nahe an der monetären Staatsfinanzierung“, sagte der Böblinger FDP-Abgeordnete Florian Toncar unserer Zeitung. Mit dem Kauf von Staatsanleihen drückt die EZB die Finanzierungskosten der Regierungen und erleichtert ihnen damit das Schuldenmachen.
Müssen die EZB-Kritiker kapitulieren?
Der CSU-Politiker Peter Gauweiler, der gegen das Kaufprogramm geklagt hatte, behält sich weitere Rechtsschritte vor. Der frühere Bundestagsabgeordnete will sich zunächst selbst ein Bild von den EZB-Unterlagen machen. Wenn sie den in dem Urteil gestellten Anforderungen nicht genügen sollten, „werde ich dessen Vollstreckung beantragen“, sagte der Rechtsanwalt am Mittwoch der „Süddeutschen Zeitung“. Das Bundesverfassungsgericht könnte der Bundesbank die Beteiligung am PSPP dann doch noch verbieten. Gauweiler behält sich zudem vor, auch gegen ein weiteres Kaufprogramm zu klagen: Das in der Corona-Krise aufgelegte PEPP. Es soll mindestens bis Mitte 2021 laufen.