Hohe Temperaturen, wenig Niederschläge: In den Gewässern im Kreis Ludwigsburg stehen die Pegel tief – das Landratsamt verbietet deshalb die Wasserentnahme. Es gibt aber Ausnahmen.
In den Gewässern im Kreis Ludwigsburg herrscht wegen der hohen Temperaturen und ausbleibender Regenfälle Niedrigwasser. Das Landratsamt Ludwigsburg verbietet deshalb nun bis auf Weiteres die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen und Seen. Das geht aus einer Mittelung der Behörde hervor.
Auch die angekündigten, teilweise örtlich sehr begrenzten Niederschläge würden laut Landratsamt keine Trendwende bringen. Sie bewirkten immer nur einen kurzen Anstieg der Wasserstände in den Gewässern, der aber auch schnell wieder auf ein niedriges Niveau absinke. Nach Einschätzung des Landratsamt werde sich daran in nächster Zeit auch nichts ändern.
Gründelbach und Mühlbachstrausee sind nicht betroffen
Das Verbot betrifft auch bestehende Erlaubnisse zur Wasserentnahme. Ausgenommen von dieser Regelung sind alle Wasserkraftanlagen, Wärmepumpenanlagen und sonstige Wassernutzungsanlagen, die das entnommene Wasser nach Gebrauch wieder in das Gewässer einleiten. Auch der Neckar sowie dessen Kraftwerkskanäle sind nicht betroffen, weil diese Gewässer ein größeres Einzugsgebiet und damit mehr Wasser haben.
Der Gründelbach hat laut Landratsamt ab der Kläranlage Eglosheim ebenfalls ausreichend Wasser, er ist deshalb bis zu seiner Mündung in den Altneckar vom Verbot ausgenommen. Gleiches gelte für den Mühlbachstausee. Für den Heiligenbergsee und den Hohenhaslacher See gelten lokalspezifische Regelungen.
Landrat Dietmar Allgaier appelliert an Vernunft
Landrat Dietmar Allgaier appelliert laut der Pressemitteilung an die Vernunft aller, das Entnahmeverbot zum Schutz der Gewässer einzuhalten. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können mit Bußgeldern geahndet werden. Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landratsamtes Ludwigsburg unter der Rubrik amtliche Bekanntmachung eingesehen werden.