Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Stuttgart hat einen Kita-Beschäftigten fristlos entlassen, weil er aus der Kirche ausgetreten war. Die Kündigung ist unwirksam, urteilt das Landesarbeitsgericht. Denn der Vorgang hat einen entscheidenden Haken.
Stuttgart - Der kirchliche Dienst wird durch den Auftrag bestimmt, den die Kirche von ihrem Herrn erhalten hat“, heißt es in Paragraf eins der Kirchlichen Anstellungsordnung. Die Beschäftigten „haben sich in ihrem gesamten Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes der besonderen Verantwortung bewusst zu sein“.