Der Nichtraucherschutz im Land wird neu geregelt. Foto: dpa

Ein neues Gesetz dehnt den Schutzbereich für Nichtraucher auf Kinderspielplätze und Haltestellen aus. In Festzelten und Stadien gilt das Verbot aber nicht.

Ein wenig widersprüchlich ist das schon. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat vor wenigen Tagen die Länder dazu aufgefordert, mehr für den Nichtraucherschutz zu tun. Dass in Baden-Württemberg nun am Dienstag die entsprechende Gesetzesnovelle aller Voraussicht nach im Kabinett abgesegnet wird, ist aber nicht auf diesen Appell zurückzuführen. Das Vorhaben ist schon lange geplant und war Bestandteil des Koalitionsvertrages. Allerdings: das was die CDU-Ministerin fordert, die im Südwesten nach wie vor auch Generalsekretärin ihrer Partei ist, wurde hierzulande von der Union mit gebremster Begeisterung nach vorne getrieben. Der Grüne Koalitionspartner hätte sich sehr viel weiter gehende Regeln vorstellen können.

 

Auch E-Zigaretten werden erfasst

Den wesentlichen Wunsch der Bundesgesundheitsministerin hat die Grün-Schwarze Koalition allerdings aufgenommen. Als das bisherige Landesgesetz zum Nichtraucherschutz im Jahr 2007 verabschiedet worden ist, da waren E-Zigaretten, Tabakerhitzer und ähnliche moderne Gerätschaften noch kein großes Thema. Das hat sich radikal geändert. Darüber, wie schädlich die neueren Möglichkeiten zur Gesundheitsgefährdung tatsächlich sind, gibt es unterschiedliche Studien und Annahmen. Da auch von diesen Produkten „gesundheitsschädliche Substanzen in die Umgebungsluft eingetragen werden“, so die Kabinettsvorlage, bezieht sich das Gesetz künftig auch auf sie. Hintergrund der Ausweitung dürfte aber auch noch ein anderer sein: Irgendwie müssen die Raucherregeln auch kontrolliert werden. Das ist ohnehin schon schwer genug. Wenn dann auch noch zwischen dampfen, qualmen und vapen unterschieden werden muss, dann gerät dies leicht zur Unmöglichkeit.

Keine Raucherzimmer in Behörden mehr

Grundsätzlich soll das Gesetz nicht das Rauchen komplett verbieten, wohl aber das erzwungene Passivrauchen. Vor allem Kinder sollen davor bewahrt werden, Qualm welcher Herkunft auch immer, einzuatmen. Die bisherigen Beschränkungen werden daher ausgeweitet. Insbesondere an Kinderspielplätzen und Haltestellen, egal ob für Bus oder Bahn, wird das Rauchen künftig verboten seien. Das lässt sich das Land knapp eine Millionen Euro kosten – vor allem für Schilder, die auf die neuen Regeln hinweisen sollen. Änderungen sieht das Gesetz auch bei Behörden und Krankenhäusern vor. Raucherzimmer sind in Behörden künftig nicht mehr zulässig, bei Krankenhäusern müssen die Raucherzonen im Außenbereich so angelegt werden, dass niemand anderes belästigt wird. Spielbanken und Spielhallen sollen ebenfalls rauchfrei werden.

Im Stuttgarter Stadion bleibt das Rauchen erlaubt. Foto: IMAGO/Sven Simon

Im Gastro-Bereich hingegen bleibt es bei den zahlreichen Ausnahmeregelungen. Anders als auf der Münchner Wiesn wird es auf dem Cannstatter Wasen auch künftig kein gesetzliches Rauchverbot im Festzelt geben. Anders als in der Allianzarena des Deutschen Fußballmeisters wird in der MHP-Arena des Pokalsiegers das Rauchen auf den Tribünen nicht vom Gesetz untersagt. Die Partei der Landesgesundheitsministerin hat hier vor allem auf die Wünsche der Gastronomie-Vertreter gehört. Deren Branchenverband Dehoga hat sich stets dafür ausgesprochen, dass jeder Wirt schon selber weiß, was für seine Gäste und ihn das Beste ist.

Bürger nehmen Stellung

Bevor die neuen Regeln Gesetzeskraft erlangen, wird nun ein Bürgerforum befragt. Die Suche nach 50 Zufallsbürgern dafür nähert sich bereits dem Ende. Am ersten Samstag im Juli soll sich dieses Gremium schon zum ersten mal treffen, um über das neue Gesetz zu beraten.

Das hatte eine andere Gruppe in diesem Fall bereits im Vorfeld getan. Im vergangenen Herbst und Spätsommer ist die Bürgerbeteiligung für den Gesetzesentwurf in einem mehrstufigen Verfahren vorbereitet worden. Online und in einem Treffen von Verbandsvertretern und Experten.

Ein Punkt, der schon im Vorfeld für Diskussionen sorgte, waren die Raucherregeln in Kliniken, in denen Suchtpatienten therapiert werden. Experten hatten dafür geworben, dass dort das Rauchen unbedingt weiter erlaubt bleiben muss. Für Schwerstabhängige sei ein Entzug sonst nicht möglich. Dem trägt die Kabinettsvorlage Rechnung.