Er war 16, als seine Mutter erstochen aufgefunden wurde. Foto: AP

Wieder einmal ist ein Verurteilter in den USA nach einer jahrelangen Haftstrafe freigesprochen worden. Offenbar drängten die Ermittler den damals 16-Jährigen nach dem Mord an seiner Mutter so in die Enge, dass er die Tat gestand.

New York - 30 Jahre nach dem angeblichen Mord an seiner Mutter ist der Amerikaner Huwe Burton für unschuldig erklärt worden. 19 Jahre davon verbrachte der heute 46-Jährige im Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft in der New Yorker Bronx erklärte aber am Donnerstag (Ortszeit), dass sie nicht länger von der Schuld Burtons ausgehe.

Er war 16, als seine Mutter erstochen aufgefunden wurde. Die Staatsanwaltschaft warf ihm damals noch vor, die Tat begangen und es so aussehen lassen zu haben, als ob ein Einbrecher sie vergewaltigt und getötet habe. Burton gestand die Tat bei einem Verhör, zog diese Aussage aber danach wieder zurück. 2009 wurde er auf Bewährung freigelassen.

„Zu hören, dass es öffentliche Anerkennung dafür gibt, was mir angetan wurde - das macht mich ein bisschen emotional“, sagte Burton. Er sei zwar seit mehreren Jahren wieder in Freiheit, doch es sei eine schwere Bürde gewesen, fälschlich verurteilt worden zu sein.

Vorbestrafter Nachbar verdächtigt

Das Innocence Project, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, fälschlich Verurteilte freizubekommen, hatte eine neue Untersuchung des Falls angestrengt. Diese warf Fragen darüber auf, mit welchen Methoden die Polizei das Geständnis von Burton bekam. Er war allein mit Beamten in einem Verhörzimmer, als diese ihm drohten, sie würden ihm andere Verbrechen anhängen, sollte er sich weigern. Wenn er aber gestehe, würden sie ihm helfen, sagten die Ermittler laut Burtons Anwälten bei dem Verhör. Schließlich gestand der Jugendliche, er habe seine Mutter getötet, um Geld von ihr für seinen Crack-Dealer zu stehlen.

Außerdem habe sich ein mehrfach vorbestrafter Nachbar, der den damals 16-Jährigen belastet hatte, als Verdächtiger herauskristallisiert, sagte Staatsanwalt Darcel Clark. Der Nachbar ist bereits gestorben.