Offiziell gibt es noch gar keinen Termin für die Neuwahl im Jahr 2025. Doch schon jetzt zeichnet sich ab, dass es vor allem für die Briefwahl dieses Mal knapp wird.
Die voraussichtliche Neuwahl des Bundestags im Februar 2025 dürfte die Kommunen im Land vor allem beim Thema Briefwahl vor eine große Herausforderung stellen. „Für die Briefwahl ist das Programm eng“, sagt der zuständige Dezernent beim Städtetag, Norbert Brugger, unserer Zeitung. „Das wird sehr anspruchsvoll.“
Noch gibt es offiziell gar keinen Termin für die Bundestagswahl, weder hat der Bundeskanzler die Vertrauensfrage gestellt, noch hat der Bundespräsident den Bundestag aufgelöst. Doch die Fraktionsspitzen von CDU, SPD und Grünen in Berlin hatten sich vor zwei Wochen auf den 23. Februar 2025 geeinigt. Die Verwaltungen im Land arbeiten seitdem unter Hochdruck auf diesen Termin hin – und es zeichnen sich inzwischen erste Daten und Fristen ab.
Diese Woche sorgte das Bundesinnenministerium für etwas mehr Klarheit. Denn wie die Fristen etwa für Wahlvorschläge bemessen sind, regelt das Bundeswahlgesetz. Im Falle von vorgezogenen Wahlen kann aber das Bundesinnenministerium diese Fristen per Verordnung verkürzen. Auch das passiert erst, wenn offiziell der Wahltermin feststeht, doch das Innenministerium kann zumindest schon einen Entwurf einer solchen Verordnung für einen Wahltermin am 23. Februar 2025 veröffentlichen. Demnach werden voraussichtlich im Januar die Wahlkommissionen landauf landab über die Vorschläge der Parteien entscheiden können. Die Wahlzettel werden wohl Ende Januar gedruckt.
Wahlbenachrichtigungen im Januar
Die Kommunen im Land rechnen damit, dass vor allem der Zeitraum für die Briefwahl dieses Mal sehr knapp ausfallen wird. Voraussichtlich im Januar erhalten die Bürger zwar ihre Wahlbenachrichtigungen und können Briefwahlunterlagen beantragen.
Doch der Versand der Unterlagen wird erst später möglich sein. „Der Versand der Briefwahlunterlagen hängt vom Druck der Stimmzettel ab“, erklärt der Leiter des Statistischen Amts der Stadt Stuttgart, Matthias Fatke. Die Stimmzettel wiederum könnten erst in Druck gehen, wenn die Kandidaten und Landeslisten feststehen. In Stuttgart beispielsweise entscheidet der Kreiswahlausschuss voraussichtlich am 24. Januar. Doch die Frist zur Entscheidung über mögliche Einsprüche durch den Bundes- und Landeswahlausschuss ende wahrscheinlich erst am 30. Januar.
Briefwahlunterlagen erst im Februar
So werden die Briefwahlunterlagen wohl erst gut drei Wochen vor der Bundestagswahl versandfertig sein – üblicherweise planen die Kommunen fünf bis sechs Wochen dafür ein. „Wir können voraussichtlich ab Anfang Februar Briefwahlunterlagen verschicken“, sagt Matthias Fatke. „Logistisch wird es für alle Kommunen eine Herausforderung, das in der Zeit hinzubekommen.“ Denn das Briefwahlaufkommen ist in den vergangenen Jahren und auch im Vergleich zur letzten vorgezogenen Neuwahl im Jahr 2005 deutlich angestiegen. Ein Grund: Wer Briefwahl beantragen will, muss das im Gegensatz zu 2005 nicht mehr begründen. 2021 entschieden sich vermutlich auch wegen der Covid-Pandemie fast die Hälfte der Wählerinnen und Wähler für die Stimmabgabe per Brief.
In großen Städten wird das angesichts der knappen Zeiträume eine Herausforderung. Denn in ihnen „müssen die Mitarbeiter eine bis zu sechsstellige Zahl an Briefwahlunterlagen in kürzester Zeit verschicken“, erwartet Norbert Brugger vom Städtetag. Hinzu kommt: „Die Postläufe sind länger als in früheren Zeiten, als es nur Papierpost gab.“ Es liege am Ende in den Händen der Postdienstleister, wie schnell der Versand erfolge.
Wahlunterlagen sollten laut Gesetz spätestens zwei Werktage nach Versand zugestellt werden. Fatke sieht den knappen Zeitraum vor allem als Problem für Deutsche, die aus dem Ausland an der Briefwahl teilnehmen wollen.
Wer tatsächlich am Wahlsonntag sein Kreuz nicht im Wahllokal machen kann und auf Nummer sicher gehen will, dem raten Brugger und Fatke dringend dazu, seine Stimme schon vorher möglichst direkt im Rathaus abzugeben. Man kann in den Rathäusern seinen Wahlschein beantragen und dann direkt vor Ort wählen. Man könne seine Briefwahlunterlagen aber natürlich auch selbst beim Rathaus einwerfen oder abgeben, sagt Brugger.