Auslaufmodell: gelbe AU-Bescheinigung auf Papier Foto: dpa//Jens Büttner

Von Anfang 2021 an sollen für gesetzlich Versicherte die gelben Scheine bei einer Krankmeldung abgeschafft werden. Die Arbeitgeber fordern die Atteste dann elektronisch an. Was ändert sich für die Arbeitnehmer?

Berlin - Die Bundesregierung lässt die Krankmeldung von Arbeitnehmern im Papierformat endgültig auslaufen. Das sieht ein Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zur Bürokratieentlastung vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat. Arbeitgeber rufen demnach die Daten zur Arbeitsunfähigkeit (AU) künftig elektronisch bei der jeweiligen Krankenkasse ab. Schon vor Monaten hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geregelt, dass Ärzte der Krankenkasse ebenfalls auf elektronischem Weg Meldung über die Arbeitsunfähigkeit ihres Patienten erstatten. Die Neuregelungen greifen ab 1. Januar.

Wie funktioniert die Krankschreibung von Arbeitnehmern bisher?

Wer erkrankt ist und nicht arbeiten kann, darf für maximal drei Tage ohne Krankschreibung daheim bleiben. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Arbeitgeber bereits am ersten Tag über die Erkrankung zu informieren. Stellt der Arzt die Arbeitsunfähigkeit fest, erhält der Patient die Bescheinigung in dreifacher Ausfertigung auf Papier: Ein Exemplar des gelben Scheins muss er dem Arbeitgeber zukommen lassen, eines geht an die Krankenkasse, ein Exemplar ist für die Unterlagen des Versicherten bestimmt.

Was ändert sich für Arbeitnehmer, wenn der gelbe Schein wegfällt?

An den Fristen und Pflichten für Arbeitnehmer ändert sich nichts. Wer nicht arbeiten kann, geht zum Arzt und lässt sich krank schreiben. Der Arzt leitet die Krankmeldung elektronisch an die jeweilige Krankenkasse weiter. Dabei wird die sogenannte Telematikinfrastruktur der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) genutzt, mit deren Hilfe Mediziner und Krankenkassen sich mehr und mehr vernetzen. Nachdem der Arbeitnehmer den Arbeitgeber über seinen Ausfall informiert hat, kann der Arbeitgeber bei der Krankenkasse die Daten zu Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit elektronisch abrufen. Übermittelt wird auch der Zeitpunkt, ab dem die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber im Fall einer längeren Erkrankung ausläuft.

Was bedeutet die Neuregelung für Ärzte und Arbeitgeber?

Für beide Seite bringt die elektronische AU (eAU) einen Abbau von Bürokratie. Vor allem für Ärzte ist es nervig, die gelben Scheine dreifach auszudrucken. Die Krankenkassen gehen davon aus, dass jährlich etwa 77 Millionen Krankmeldungen ausgestellt werden. Das bedeutet immerhin 231 Millionen Scheine und einen entsprechend hohen Papierverbrauch. Auch für Arbeitgeber ist die Scheinwirtschaft lästig, da die Daten zu Fehlzeiten von Mitarbeitern händisch von der Personalabteilung in Datenverarbeitungssysteme einzupflegen sind. Entlastet werden auch Arbeitnehmer, indem sie beispielsweise das Brief-Porto sparen.

Ist der Datenschutz gewährleistet?

Auch die eAU ändert nichts daran, dass Arbeitgeber im Unterschied zur Krankenkasse wie bisher keine Informationen zur Art der Erkrankung des Beschäftigten erhalten. Der Datenaustausch erfolgt über gesicherte und verschlüsselte Datenverbindungen.

Welche Erfahrungen hat die Techniker Krankenkasse (TK) gemacht, von der die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits erprobt wird?

Die TK als Deutschlands größte Krankenkasse erprobt die digitale Krankschreibung bereits seit gut zwei Jahren. Andreas Vogt, TK-Landeschef in Baden-Württemberg, berichtet von „sehr guten Erfahrungen“ mit dem Projekt. Patienten und Ärzte gewännen Zeit und Lebensqualität. „Wir freuen uns, dass die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für alle künftig verpflichtend eingeführt wird“, sagte er unserer Zeitung. Die eAU sei ein gutes Beispiel für die positiven Aspekte der Digitalisierung im Gesundheitswesen.