Die Verteidigung betonte, dass mehrere Leute Zugriff auf den beschlagnahmten Rechner hatten. Foto: Horst Rudel

Weil ihm der Besitz und die Weiterverbreitung von kinder- und jugendpornografischen Filmen nicht nachgewiesen werden konnte, wurde ein 36-Jähriger vor dem Amtsgericht in Esslingen freigesprochen.

Neuhausen - Im Zweifel für den Angeklagten. Dass er die Erklärung eines 36-jährigen Stuckateurs aus Neuhausen (Kreis Esslingen) für nicht sehr glaubhaft hält, das betonte der Richter am Amtsgericht Esslingen am Mittwoch gleich mehrmals. Dennoch könne dem Mann die Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Schriften nicht klar nachgewiesen werden. Deshalb müsse er von allen Vorwürfen freigesprochen werden, meinte der Richter.

Der Mann bestritt alle Anklagepunkte

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann, der bereits wegen gefährlicher Körperverletzung, räuberischer Erpressung und Diebstahl aktenkundig ist, vorgeworfen, über eine Tauschplattform im Internet Kinder- und Jugendpornografie heruntergeladen und zum Download angeboten zu haben. Dafür hatte die Staatsanwaltschaft eine zweijährige Bewährungsstrafe und eine Geldstrafe von 3000 Euro gefordert. Der Verteidiger des Mannes bestritt die Anklagepunkte und forderte einen Freispruch. Sein Mandant sei es nicht gewesen, der die Dateien heruntergeladen und weiterverbreitet habe, beteuerte der Anwalt vor dem Amtsgericht.

Im Untergeschoss des Hauses, in dem der nun Freigesprochene lebt, hätten drei Mitarbeiter gewohnt, die der Montenegriner in seiner Firma beschäftigt habe. Um ihnen einen Kontakt zu ihren Familien im Ausland zu ermöglichen, habe er seinen Mitarbeitern erlaubt, den Computer in seinem Wohnzimmer zu benutzen. „Es kann sein, dass es eine dieser Personen war“, meinte der Verteidiger. Der Rechner sei öffentlich zugänglich gewesen. Zwischen den Mitarbeitern und dem Angeklagten habe ein vertrauensvolles Verhältnis geherrscht. Es spreche ferner für die Unschuld seines Mandanten, dass keine illegalen Inhalte auf seinem Mobiltelefon und Tablet gefunden wurden. Lediglich auf dem PC, der von mehreren Personen genutzt worden sei, seien die Dateien mit den verbotenen Inhalten gefunden worden.

Das LKA wurde auf den Rechner aufmerksam

Es sei unglaubwürdig, dass einer der Mitarbeiter des Angeklagten die Dateien heruntergeladen habe, meinte dagegen die Staatsanwaltschaft in ihrem Schlusswort. Immerhin habe der Rechner mitten im Wohnzimmer der Familie des Angeklagten gestanden. Dass sich dort Mitarbeiter die genannten Inhalte beschafft hätten, glaube die Staatsanwaltschaft nicht.

Aufmerksam wurde die Kriminalpolizei Esslingen auf den 36-jährigen Vater zweier Kinder nach einem Hinweis des Landeskriminalamtes (LKA). Im Zeugenstand erklärte ein Polizist, dass das LKA regelmäßig mit einer entsprechenden Software im Internet nach Computern suche, von denen illegale Inhalte heruntergeladen und weiterverbreitet würden.

Während der Hausdurchsuchung in Neuhausen wurden sowohl der PC als auch Mobiltelefone und ein Tablet sichergestellt. Die Auswertung der Polizei hat ergeben, dass sich neben Tausenden legalen pornografischen Bildern und Filmen auch zehn kinder- und sieben jugendpornografische Filme auf dem PC befanden. Insgesamt betrage die Spielzeit der illegalen Inhalte mehr als vier Stunden. Allerdings betonte die Polizei, dass nicht nachgewiesen werden könne, wer genau von dem Computer aus die illegalen Dateien heruntergeladen und weiterverbreitet habe. Es sei lediglich die sogenannte IP-Adresse des Rechners festgestellt worden.

Während der Hausdurchsuchung waren die Mitarbeiter des Angeklagten ebenfalls anwesend. Dass diese Personen nie von der Polizei vernommen worden waren und inzwischen nicht mehr auffindbar seien, bemängelte der Richter in seiner Urteilsverkündung ganz offen.