Ein ärztliches Attest befreit nicht automatisch von der Maskenpflicht. Foto: dpa/Federico Gambarini

Der Querdenker Andreas Roll kommt trotz Bescheinigung nicht ins Amtsgericht Ludwigsburg. Ein neues Urteil des Verwaltungsgerichtshof Mannheim ist auch für Schulen wichtig.

Marbach - Ein Besuch auf dem Wochenmarkt in Marbach hat für Andreas Roll ein gerichtliches Nachspiel. Weil er keinen Mund-Nasen-Schutz trug, musste er sich kürzlich vor dem Amtsgericht Ludwigsburg verantworten. Doch zum Prozess über die Ordnungswidrigkeit mit einer möglichen Strafe von 70  Euro kam es nicht. Der frühere Grünen-Bundestagskandidat wollte auch ohne Maske ins Gericht. Roll, bekannt als Organisator von Querdenker-Treffen in Marbach und als Grüner wegen mutmaßlich parteischädigender Äußerungen vom Ausschluss bedroht, legte im Eingangsbereich des Amtsgerichts ein Attest vor und erwartete, ohne Mund-Nasen-Schutz hineingelassen zu werden. Doch der Richter erkannte das Attest nicht an – das Amtsgericht beruft sich dabei auf ein neueres Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim.