Vom 22. August an nimmt die Landeshauptstadt Bewerbungen für die OB-Wahl entgegen. Bis zum 12. Oktober müssen sich Kandidaten spätestens entschieden haben, denn dann endet die Frist.
Stuttgart - In der Landeshauptstadt beginnt am Samstag, 22. August, um 0 Uhr die Bewerbungsfrist für die am 8. November stattfindende OB-Wahl. Die Aspiranten auf den Posten müssen sich allerdings nicht zu nachtschlafener Zeit vor dem Statistischen Amt in der Eberhardstraße 37 postieren. Alle Schreiben, die dort bis Montag, 24. August, um 7.30 Uhr im Briefkasten liegen, werden als zeitgleich eingegangen gewertet. Von 7 Uhr an können Kandidaten ihre Bewerbung auch direkt im Amt abgeben. Der Eingang entscheidet über die Reihenfolge der Namen auf dem Stimmzettel, bei gleichzeitigem Eingang gibt es dazu ein Losverfahren.
Wer auf einen Schnellstart verzichtet, der kann seine Unterlagen auch an den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeister Martin Schairer (Marktplatz 1, 70173 Stuttgart) senden. Die Bewerbungsfrist für den Wahlgang am 8. November endet am 12. Oktober um 18 Uhr. Wählbar sind Deutsche und in Deutschland wohnende Unionsbürger zwischen 25 und 68 Jahren. Neben der formlosen Bewerbung müssen sie bis zum 12. Oktober 250 Unterstützungsunterschriften beibringen. Bisher haben 13 Kandidaten ihr Interesse an dem Amt erklärt, 2012, bei der Wahl von Fritz Kuhn (Grüne) standen 14 auf dem Stimmzettel.