Prostituierte arbeiten oft unter unwürdigen Bedingungen – das neue Gesetz soll diese Zustände eindämmen. Foto: dpa

In Baden-Württemberg wird das umkämpfte Prostituiertenschutzgesetz erst mit erheblicher Verzögerung in Kraft treten. Das ist nicht tragisch, wenn sich die Experten unter den Sexkauf-Gegnern noch in die Detaildebatte einmischen können, meint Matthias Schiermeyer.

Stuttgart - Die Schlacht ist längst geschlagen. In absehbarer Zukunft wird es kein generelles Verbot des Sexkaufs geben, so wie es Frankreich, Schweden und andere Länder eingeführt haben. Weder sind die politischen Mehrheiten für eine weitere Verschärfung in Sicht, noch werden sich die Parteien bald wieder einen solch erbitterten Kampf leisten wollen, der sich durch die Fraktionen gezogen hat. Dennoch kämpfen die Gegner der Prostitution nach wie vor mit Inbrunst für ihre Fundamentalposition. Sinnvoller wäre es, sich auf die konkreten Regelungen zu konzentrieren, die Einfluss auf das Ausmaß von Zwang und Ausbeutung haben können.

Landesregierung sollte Bedenken ernst nehmen

Da erweist es sich eher als Chance denn als Drama, wenn das Prostituiertenschutzgesetz erst mit Verzug realisiert wird, weil die Länder mit den Ausführungsregularien nicht hinterherkommen. So können sich die Widersacher des Sexkaufs in die Detaildebatte einbringen. Die Landesregierung sollte ihre Bedenken ernst nehmen, auch wenn dies den Grünen wegen ihrer belasteten Vorgeschichte mit der unseligen Liberalisierung schwerfällt. Das Gesetz wird die Notlagen etlicher sich prostituierender Frauen speziell aus Osteuropa nicht verhindern, viele Schwachstellen haben und großen bürokratischen Aufwand für die Kommunen bringen – es ist aber erheblich besser als der bisherige Wildwuchs.