Wer schließen muss, ist in den meisten Städten noch nicht endgültig entschieden. Foto: dpa

In der Bordellbranche bahnt sich eine Schließungswelle an. Gleichsam als Nebeneffekt des neuen Gesetzes zum Schutz von Prostituierten geben immer mehr Betriebe auf – sei es erzwungenermaßen oder freiwillig.

Böblingen - Sogar in der Rotlichtbranche wird gewürdigt, dass die Regeln in Böblingen festgezurrt sind. Als 2001 die rot-grüne Bundesregierung das Prostitutionsgesetz änderte, hat die Stadt klar bestimmt, unter welchen Bedingungen Bordelle eröffnen dürfen. „Wir waren Vorreiter“, sagt der Stadtsprecher Wolfgang Pfeiffer. Zwei Sexclubs beherrschen den Markt. Weitere einschlägige Adressen gebe es nicht, meint Pfeiffer. Die eine oder andere scheinen seine Ordnungshüter übersehen zu haben – wie „Das diskrete Versteck“. Was aber nicht mehr ins Gewicht fällt, denn der Betrieb ist eingestellt – wie etliche andere.

In der Region bahnt sich ein Bordellsterben an. Begonnen hat es in Leonberg. Die Stadt hat fünf von fünf Rotlichtbetrieben geschlossen. In Ludwigsburg haben fünf von elf Betreibern freiwillig aufgegeben – vorerst. Ob die sechs verbleibenden Bordelle schließen müssen, ist noch nicht entschieden. In Stuttgart sind, je nach Lesart, 150 bis 180 einschlägige Adressen bekannt. Dort deutet sich an, dass an mindestens 100 von ihnen das Rotlicht erlischt.

Die Umsetzung des Gesetzes holpert noch

Die Ursachen verbergen sich in der Tiefe der nächsten Rechtsnovelle, Prostituiertenschutzgesetz benannt. Dessen Umsetzung holpert noch. Seit sieben Monaten ist es in Kraft. Ende des vergangenen Jahres begannen die Städte, es durchzusetzen. Dem Namen gemäß dienen die neuen Vorschriften in erster Linie dazu, die Rechte der Prostituierten zu wahren. Ausbeutung, Menschenhandel und Zwangsprostitution sollen unterbunden werden. Die Novelle hat aber auch „die Anforderungen an die Betriebe und Betreiber verschärft“, wie der Rechtsanwalt Roger Bohn sagt. Er vertritt die Stadt Stuttgart bei Versuchen, Bordelle zu schließen. Dies mit leidvollen Erfahrungen. Die Prozesse dehnten sich über Jahre. Die neue Rechtslage dürfte solche Verfahren deutlich verkürzen. Auch wenn dies „erst die Praxis zeigen muss“, sagt Bohn.

Bisher war die Genehmigung von Bordellen überwiegend im Baurecht geregelt. Das neue Gesetz gebietet Bordellbetreibern, eine persönliche Konzession zu beantragen. Vorab haben sie ihre Zuverlässigkeit zu belegen. Wer einschlägig vorbestraft oder als Pleitier bekannt ist, fällt durch. Für die Prüfung ist das Landeskriminalamt zuständig. Zahlen, wie viele Betreiber bereits an dieser Hürde straucheln, waren dort nicht zu bekommen. Künftig müssen in den Betrieben Notruf- und ausreichend Sanitäranlagen installiert sein, in Arbeitszimmern darf nicht mehr übernachtet werden. An diesen Vorschriften scheitern reihenweise die sogenannten Terminwohnungen, in denen üblicherweise zwischen zwei und acht Frauen anschaffen.

In Leonberg wurden alle Bordelle illegal betrieben

So erklärt sich das Tempo der Schließungen in Leonberg. Dort belegten alle Bordelle Wohnungen, und „sie wurden allesamt illegal betrieben“, sagt der Polizeisprecher Peter Widenhorn. Die Polizei prüft die Konzessionen. Schließungen obliegen den Städten. Leonbergs Verwaltung hätte die Betriebe schon nach alter Rechtslage verbieten können, aber „es gab dort ständige Wechsel, wir sind an niemanden rangekommen“, sagt die Stadtsprecherin Undine Thiel. Die eigentlichen Profiteure verstecken sich häufig hinter Strohmännern mit Untermietverträgen. Bisher mussten Kommunen bis zur Spitze der Kette klagen. Nun können sie Haus- oder Wohnungseigentümer direkt belangen.

Nicht zuletzt wegen der vertrackten Rechtslage duldet manche Stadtverwaltung illegale Betriebe schweigend. Dies gilt zuoberst für Stuttgart. Die dortige Polizei gibt sich wortkarg. Es werde regelmäßig kontrolliert, für ein Urteil über das neue Gesetz sei es zu früh, teilt die Pressestelle mit. Nach Lesart der Stadt ist von den mindestens 150 einschlägigen Adressen keine einzige legal. Mit Schließungen endete diese Erkenntnis nur im Ausnahmefall.

Ausnahmen und Sonderfälle sind abgeschafft

Bisher unterschied der Gesetzgeber Bordelle, bordellähnliche Betriebe und Wohnungsprostitution. Die Regeln waren abgestuft bis hinunter zu der Ausnahme, dass es als Privatsache galt, wenn in einer Wohnung höchstens zwei Frauen Freier empfingen. Weil diese Schranken ebenfalls gefallen sind, kommen auf Albrecht Stadler Überstunden zu. Der Jurist bearbeitet das Thema im Stuttgarter Rathaus. Mit dem Vollzug ist die Stadt im Rückstand, aber „es wird durchaus spannend“, sagt er. Nur ein Drittel der Betreiber hat Konzessionen beantragt. Den anderen werde womöglich eine Mahnung zugeschickt, meint Stadler. Die Antragsfrist endete mit dem Jahr 2017.

Zu den Bedingungen für eine Konzession zählt die baurechtliche Genehmigung. Die hat in Stuttgart niemand, aber die Stadt öffnet der Branche wohl eine Hintertür. Die Frage „der materiellen Baugenehmigung“ sei zu klären, sagt Stadler. Was heißt: Wer in der Vergangenheit eine Genehmigung hätte bekommen können, dessen Bordell wird womöglich nachträglich legalisiert. Dieses Vorgehen ist bemerkenswert. Mit der materiellen Genehmigung hat bisher die Gegenseite argumentiert – wenn die Stadt ein Bordell schließen wollte.