Derzeit akzeptieren nicht alle Banken Wohnungslose und Asylbewerber als Kunden. Foto: dpa

In Deutschland haben künftig auch Obdachlose und Asylbewerber das Recht, bei einer Bank ihrer Wahl ein Girokonto zu eröffnen. Die Bundesregierung hat am Mittwoch ein entsprechendes Gesetz verabschiedet.

Berlin - Die Bundesregierung will alle deutschen Banken verpflichten, künftig auch Obdachlose und Asylbewerber als Kunden zu akzeptieren. Der Entwurf für das neue Zahlungskontengesetz wurde am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet. Er sieht die Einführung eines sogenannten Basiskontos für alle vor.

Dieses einfache Girokonto auf Guthabenbasis soll künftig jeder eröffnen können, der sich legal in der EU aufhält - und zwar bei einer Bank seiner Wahl. Bislang waren Wohnungslose und Asylbewerber nur von einigen Sparkassen und Volksbanken als Kunden akzeptiert worden.

Der Gesetzentwurf, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, ist ein Gemeinschaftswerk von Justiz- und Finanzministerium. Er zwingt die Banken auch, ihre Girokonto-Gebühren künftig so zu veröffentlichen, dass auch Verbraucher ohne besondere Fachkenntnisse problemlos die verschiedenen Angebote vergleichen können.