Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will die Integration von Behinderten in den Arbeitsmarkt verbessern. Foto: dpa/Britta Pedersen

Betriebe mit mehr als 60 Arbeitsplätzen müssen künftig eine höhere Ausgleichsabgabe zahlen, wenn sie keinen Schwerbehinderten beschäftigen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der uns exklusiv vorliegt. Gleichzeitig verspricht Arbeitsminister Heil den Unternehmen bessere Hilfen.

Die Bundesregierung will mehr Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt integrieren und mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit halten. Dazu soll die Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, deutlich erhöht werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hervor, der Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten vorliegt. Der Gesetzentwurf soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden.

„Für eine inklusive Gesellschaft ist es entscheidend, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können“, heißt es im Gesetzentwurf. Betriebe mit 60 Arbeitsplätzen und mehr müssen demnach künftig eine monatliche Ausgleichsabgabe von 720 Euro zahlen, wenn sie gar keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Bislang zahlen sie pro Monat 360 Euro.

Kampf gegen Fachkräftemangel

„Damit Fachkräftemangel nicht zur Wohlstandsbremse wird, brauchen wir jeden klugen Kopf und jede helfende Hand“, sagte Arbeitsminister Heil den Zeitungen. „Menschen mit Behinderungen sind oft überdurchschnittlich qualifiziert und hochgradig motiviert“, fügte er hinzu. Trotzdem sei die Arbeitslosenquote von Menschen mit Schwerbehinderung mehr als anderthalb Mal so hoch wie die allgemeine Arbeitslosenquote.

Heil versprach, der Gesetzgeber wolle es Arbeitgebern noch einmal einfacher machen, Menschen mit Behinderungen einzustellen. „Wir verbessern die Beratung und Unterstützung der Arbeitgeber, gewähren schneller Unterstützung durch die Integrationsämter und erhöhen die möglichen Lohnkostenzuschüsse beim Budget für Arbeit“, sagte er. Der Gesetzentwurf sieht ausdrücklich vor, dass die Mittel aus der Ausgleichsabgabe künftig ausschließlich für die Förderung von Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt genutzt werden soll.

In Deutschland sind private und öffentliche Arbeitgeber verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Kleine Unternehmen mit weniger als 20 Arbeitsplätzen sind von der Pflicht ausgenommen. Betriebe mit 20 bis 39 Arbeitsplätzen müssen einen Schwerbehinderten beschäftigen, bei 40 bis 59 Arbeitsplätzen sind es zwei. Wird das Soll nicht erfüllt, gibt es gestaffelte Ausgleichszahlungen.

Anreiz zur Einstellung

Ab 60 Arbeitsplätzen gilt die volle Verpflichtung von mindestens fünf Prozent. Je nach Art des Verstoßes war die höchste Ausgleichsabgabe hier bisher 360 Euro im Monat. Nur für diejenigen, die keinen einzigen Schwerbehinderten einstellen, verdoppelt sie sich. Dies soll ein Anreiz sein, sich mit der Frage der Einstellung von Schwerbehinderten zu befassen.

Heil betonte, durch das Gesetz werde der Arbeitsmarkt inklusiver. „Davon profitieren alle“, sagte er. „Menschen mit Behinderungen bekommen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt und können ihre Kenntnisse und Fähigkeiten einbringen und somit selbstbestimmter leben. Und die deutsche Wirtschaft bekommt weitere dringend benötigte Fachkräfte.“