Ermittler auf dem Campingplatz Eichwald bei Lüdge. Foto: dpa/Guido Kirchner

Kindesmissbrauch wird härter bestraft. Nutzen wird das kaum, kommentiert Christian Gottschalk. Andere Maßnahmen wären sinnvoller.

Stuttgart - Die Missbrauchsfälle von Münster und Lüdge gehören zu den widerlichsten Verbrechen, mit denen deutsche Ermittler in den vergangenen Jahren zu tun hatten. Über Jahre hinweg wurden Kinder im Internet wie Vieh angeboten und dann im echten Leben missbraucht, vergewaltigt, geschändet. Die beiden Fälle sind das Treibmittel dafür, dass das Bundeskabinett beschlossen hat, die Strafen im Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Kinder zu verschärfen. Was gut gemeint ist, ist aber nur sehr unzureichend gemacht.

 

Schon bisher waren die Strafen hart

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass gerade die Fälle, die den Gesetzgeber auf den Plan gerufen haben, kaum von den neuen Regeln umfasst werden. Schwere Fälle wie in Nordrhein-Westfalen konnten bisher schon hart geahndet werden – und wurden es auch. Die Haupttäter von Lüdge sind rechtskräftig zu zwölf und 13 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Sehr viel mehr geht nicht. Doch nun führt die Abscheu über die widerlichen Verbrechen dazu, dass die Strafbarkeit für vergleichsweise leichte Taten massiv angehoben wird. Strafrechtsexperten aus der gesamten Republik haben auf dieses Missverhältnis hingewiesen und gewarnt. Genutzt hat es nichts.

Die Höhe der Strafe schreckt nicht ab

Zudem ist kein Kind durch höhere Mindeststrafen künftig stärker vor sexuellem Missbrauch geschützt. Kriminalisten wissen, dass das Risiko einer Entdeckung sehr viel wirksamer abschreckt, als eine abstrakte Strafandrohung. Wichtiger als die Änderung der Paragrafen ist es daher, die Jugendämter mit ausreichendem und qualifiziertem Personal zu versorgen. Das ist aber auch erheblich teurer.

christian.gottschalk@stzn.de