Bei Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel beißt der Südwesten auf Granit. Foto: dpa

Ende dieser Woche wird die Atomhaftung neu geregelt. Bund und Unternehmen kommen dabei gut weg - anders als das Land Baden-Württemberg und der Steuerzahler.

Berlin - Bundestag und Bundesrat beschließen noch in dieser Woche ein Gesetz, das die Haftung der Energieversorger beim Ausstieg aus der Atomenergie beschränkt. Die vier Konzerne – EnBW, Eon, RWE und Vattenfall – zahlen insgesamt 23,3 Milliarden Euro für die Stilllegung und den Rückbau der Atomkraftwerke sowie die Verpackung der radioaktiven Abfälle in einen öffentlich-rechtlichen Fonds ein. Der Bund haftet im Gegenzug für die Endlagerung des Atommülls und für eventuelle neue Risiken, die über diese Summe hinausgehen. Das ist für beide Seiten vorteilhaft: Der Bund sichert sich gegen Insolvenzrisiken und Umstrukturierungen bei den Unternehmen; und die wissen, was die Rückabwicklung der Kernkraft sie kostet. Weitere Risiken gibt es für sie nicht.

Was Bund und Betreiber freut, kann das Land teuer kommen

Es gibt allerdings einen Haken: Mit dem neuen Gesetz entsteht das Risiko, dass das Land Baden-Württemberg im Fall einer EnBW-Insolvenz nicht nur mit seinen Aktien, sondern auch mit Steuergeld für Verbindlichkeiten des Konzerns haften muss. „Bei dem Restrisiko geht es immer noch um Milliarden“, erklärt ein mit der Sachlage vertrauter Insider.

Das ist ein Einzelfall, den es noch nie gab und der geltendem Recht widerspricht. Der beherrschende Anteilseigner nimmt das neue Nachhaftungsrecht für Kernenergie-Betreiber weit über die bisher geltenden Vorgaben in die Pflicht: Sie sollen über ihre Kapitaleinlage hinaus auch mit ihrem Vermögen haften, wenn der Energieversorger Verpflichtungen bei Rückbau und Stilllegung der Atomkraftwerke nicht mehr tragen kann. Das Problem hat der Gutachter Gert Brandner von der Kanzlei Haver & Mailänder bei der Anhörung zu dem Gesetz im Bundestag dargelegt. Er ist überzeugt, dass das vorliegende Gesetz nicht nur – was die erklärte Absicht ist – die Haftung der Stromkonzerne über mögliche künftige Umstrukturierungen oder Unternehmenspleiten hinweg aufrecht erhält.

Stattdessen nehme der Gesetzentwurf die beherrschenden Aktionäre nun ebenfalls in die Haftungspflicht. „Die Neuregelung könnte dazu führen, dass das Land Baden-Württemberg für den Energiekonzern EnBW haften müsste“, sagte Brandner. Im Fall der EnBW sind die Hauptaktionäre – die Beteiligungsgesellschaft Neckarpri, die dem Land gehört, und die Oberschwäbischen Elektrizitätswerke (OEW), deren Eigentümer neun Landkreise sind – zusammen ein beherrschender Gesellschafter. Bisher haben sie auch so agiert.

„Nachhaftungsgesetz bricht mit bisheriger Rechtslage“

Der Gutachter Gert Brandner sieht in der Ausweitung der Haftpflicht einen gravierenden Fehler. Bisher haften Aktionäre generell nur mit ihrem eingesetzten Kapital. Das Nachhaftungsgesetz schafft bei den Energieversorgern nun eine Ausnahme. „Die Haftung des herrschenden Unternehmens wird weit über seine Gesellschaftereinlage erstreckt. Im Ergebnis muss das herrschende Unternehmen nahezu in gleicher Weise für die Verbindlichkeiten der Betreibergesellschaft einstehen wie diese selbst“, erklärte auch der Sachverständige Marc Ruttloff im Ausschuss.

Die Landesregierung hat den Bund deshalb vor und während der Beratungen über das neue Gesetz einschlägige Änderungen vorgeschlagen. Sie bissen bei Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) aber auf Granit, wie das Stuttgarter Finanzministerium erklärt. Es bleibe bei der ergänzenden „subsidiären Nachhaftung des Mutterkonzerns“, so Gabriels Ressort auf Anfrage.

Vorsorgliche Kündigungen

Um das zusätzliche Haftungsrisiko für das Land zu vermeiden, hat das Finanzministerium in Stuttgart die Aktionärsvereinbarung zwischen Neckarpri und OEW über ihre Zusammenarbeit als gemeinsame Eigentümer der EnBW schon vor einem Jahr vorsorglich gekündigt – allerdings widerstrebend. Hinter den Kulissen gab und gibt es nach wie vor das Ziel, dass OEW und Neckarpri wieder als Konsortium auftreten können. Aktuell sei das aber nicht geplant, heißt es in Stuttgart weiter.

Das Restrisiko

Die Atomexpertin der Grünen im Bundestag, Sylvia Kotting-Uhl, hält das Restrisiko für den Steuerzahler im Land für tragbar. „Der Fehler steckt im Kauf der EnBW-Anteile durch das Land. Das Land Baden-Württemberg sicher vor einer eventuellen Haftung zu schützen, ginge nur mit einer Formel, die auch den Konzernen Schlupflöcher bei der Haftung eröffnet“, meint sie. Für die Grünen-Abgeordnete ist die EnBW der modernste der Energiekonzerne. „Das Risiko einer Insolvenz halte ich für eher theoretisch“, meint Sylvia Kotting-Uhl.

Das Stuttgarter Finanzministerium betont, dass mit der Kündigung des Aktionärsvertrags zwischen Neckarpri und OEW das Haftungsrisiko für das Land „so weit wie möglich minimiert“ wurde. „Eine Haftungsinanspruchnahme kann aber nicht vollständig ausgeschlossen werden.“ http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.gericht-zu-atomausstieg-enbw-hat- keinen-anspruch-auf-schadenersatz.86247a25-0b7e-430c-89ac http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.schadenersatzklage-gegen-bund-und-land- enbw-will-millionen-fuer-abgeschaltete-atomreaktoren.0c2b0305-b8ff-4ffa