Für die Kosten medizinischer Leistungen kommt bei Beamten zum Teil der Staat in Form der Beihilfe auf. Foto: dpa/Klaus Rose

Seit Jahresbeginn übernehmen vier Bundesländer die Hälfte der Beiträge zur GKV. Bald auch Sachsen? Der Auftakt für die Bürgerversicherung ist das allerdings nicht.

Berlin - Die schwarz-rot-grüne Koalition in Sachsen hat sich darauf verständigt, neu beamteten Staatsdienern den Weg in die gesetzlichen Krankenversicherung zu ermöglichen. Die Maßnahme bedeutet de facto eine Wahlfreiheit zwischen der bislang für Beamte üblichen Privaten und der Gesetzlichen Krankenversicherung. Vorbild ist das sogenannte „Hamburger Modell“. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Was ist das Hamburger Modell?

Seit anderthalb Jahren gilt in der Hansestadt die Regelung, für Beamte, die sich in der GKV versichern wollen, die Hälfte der fälligen Versicherungsbeiträge zu übernehmen. Bisher haben Staatsdiener nur Anspruch auf Beihilfe zu den Kosten einer medizinischen Leistung, wenn sie privat versichert sind. Der Dienstherr übernimmt dann über Beihilfen bis zu 70 Prozent. Die GKV war vergleichsweise unattraktiv, weil dort die gesamte Beitragslast von den Beamten zu tragen war.

Wer profitiert von dem Modell?

Das Modell richtet sich vor allem an Beamte, die sich die Beiträge zur PKV nur schwer leisten können, also Beamte mit vielen Kindern und einem eher geringen Verdienst. Für Hamburg liegen erste Zahlen vor. Genau nach einem Jahr, also bis zum Sommer 2019, hatten 1365 Beamte die Möglichkeit genutzt, das GKV-System zu wählen. Inzwischen liegt die Zahl bei 1514. Das ist keine schlechte Resonanz, da sich das Angebot an die neu verbeamteten Mitarbeiter richtet. In den unteren Besoldungsgruppen liegt der Anteil nach Angaben der Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks fast bei der Hälfte. In Brandenburg, in dem das Hamburger Modell seit diesem Jahr ebenfalls gilt, rechnet man mit bis zu 75 Prozent aller neuen Beamten, die sich für den Weg in die GKV entscheiden werden.

Welche Länder machen bereits mit?

Hamburg war der Vorreiter. Seit Januar diesen Jahres gibt es auch auch in Brandenburg, Bremen und Thüringen den hälftigen Zuschuss zum GKV-Beitrag. In Berlin soll eine entsprechende Regel noch im ersten Quartal 2020 in Kraft treten und dann rückwirkend zum 1. Januar gelten. Dass nun auch Sachsen das Modell übernehmen will, ist auch deshalb interessant, weil zum ersten Mal ein Bundesland, an dessen Regierung die Union beteiligt ist, den Weg zur GKV öffnet. Ob das exakt nach den Bedingungen des Hamburger Modells geschieht, ist noch nicht ganz klar. Im Koalitionsvertrag steht: „Beamte des Freistaats Sachsen erhalten die Möglichkeit, sich ohne Nachteile gesetzlich krankenzuversichern.“

Ist die Öffnung ein Dammbruch in Richtung Bürgerversicherung?

Nein, auch wenn die Beamten die Stützen der PKV sind. Zumindest schafft das Modell eine größere Durchlässigkeit zwischen beiden Welten. Verfechter einer Bürgerversicherung, also eines gemeinsamen Versicherungssystems, in das alle einzahlen, sind SPD, Grüne und Linke. Sie fänden als weiteren Schritt in Richtung Bürgerversicherung die Einführung einer einheitlichen Gebührenordnung für beide Systeme sinnvoll, weil dann keine Anreize für eine Vorzugsbehandlung von Privatpatienten mehr bestünden. Die Koalition hatte sich auf eine Expertenkommission zu diesem Thema verständigt, die nun ihre Ergebnisse vorgelegt hat. Deren Vorschläge ernüchtern die Fans der Bürgerversicherung. Die Kommission tritt dafür ein, nur einige Elemente anzugleichen. Dazu zählt aber nicht die Preisgestaltung.