Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) fordert von der Bundesregierung, eine „allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke“ im Urhebergesetz zu implementieren. Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Weil die Hochschulen in Baden-Württemberg den neuen Rahmenvertrag mit der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort ablehnen, könnte es vom neuen Jahr an womöglich keine Textsammlungen – sogenannte Semesterapparate – auf digitalen Lernplattformen mehr geben.

Stuttgart - Vom 1. Januar 2017 an sollen Hochschulen die Nutzungen von urheberrechtlich geschützten Schriftwerken nach Paragraf 52a des Urhebergesetzes einzeln erfassen und vergüten. So sieht es eine Rahmenvereinbarung vor, die die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort Ende September dieses Jahres mit Bund und Ländern getroffen hat. Die Hochschulorganisationen in Baden-Württemberg wollen dem neuen Rahmenvertrag jedoch nicht beitreten. Sie begründen dies damit, dass die Umsetzung der Einzelerfassung zu aufwendig und unverhältnismäßig teuer sei.

Die Blockadehaltung der Universitäten und anderer Forschungseinrichtungen ist aus haushalterischer Sicht nachvollziehbar, könnte sich aber massiv auf die Qualität an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen auswirken. Treten die Hochschulen dem Rahmenvertrag nämlich nicht bei, könnten sie künftig Werke oder Auszüge daraus ihren Studierenden zur weiteren Verwendung im Zuge einer Vorlesung, eines Seminars oder eines Tutoriums nicht mehr auf einer digitalen, passwortgeschützten Plattform im Internet zur Verfügung stellen. „Eine Beeinträchtigung der wissenschaftlichen Literaturversorgung und des bisherigen Lehr- und Forschungsbetriebs kann nicht ausgeschlossen werden“, heißt es in einer Antwort der baden-württembergischen Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) an den Grünen-Landtagsabgeordneten, Alexander Salomon, die den Stuttgarter Nachrichten exklusiv vorliegt.

Bisher zahlen die Länder eine Pauschale

Um urheberrechtlich geschützte Werke nutzen zu dürfen, bedarf es grundsätzlich der Einwilligung des Rechteinhabers. Es gibt aber auch Ausnahmen im Urhebergesetz – sogenannte Schranken. Eine dieser Schranken ist der Paragraf 52a. Er ermöglicht Hochschulen, Semesterapparate (Textsammlungen für ein ganzes Semester) digital auf eine Plattform im Internet hochzuladen. Für dieses öffentliche Zugänglichmachen von urheberrechtlich geschützten Schriften für Lehre und Forschung zahlten die Bundesländer bisher eine Pauschale an die VG Wort.

Auf Basis einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2013 schlossen die VG Wort sowie Bund und die Kultusministerkonferenz (KMK) für die Länder den Rahmenvertrag, dem die Hochschulen nun einzeln beitreten sollen. Tun sie dies, müssen sie künftig die vorgenommenen Nutzungen über eine Eingabemaske der VG Wort einzeln erfassen und melden. Um den daraus resultierenden Aufwand für einen Lehrenden zu ermitteln, gab es in Osnabrück bereits ein Pilotversuch. Wie dieser ergab, erfüllt die Aufgabe laut dem baden-württembergischen Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst umgerechnet eine 50-Prozent-Stelle.

Salomon fordert ein „wissenschaftsfreundliches Urheberrecht“

Ressortchefin Bauer betonte, dass sich das Land im Bundesrat seit Jahren dafür einsetze, bisherige komplexe Schranken durch eine „allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke“ zu ersetzen. Die schwarz-rote Bundesregierung habe diese Position 2013 in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen, aber nicht umgesetzt. Was sie bedauere.

Auch der hochschulpolitische Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion, Alexander Salomon, sieht die Bundesregierung am Zug. Es brauche „dringend ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht“, sagte er unserer Zeitung. Eines, das den Autoren eine gerechte Vergütung sichere, die wissenschaftliche Arbeit erleichtere und Maßnahmen zur digitalen Langzeitarchivierung ermögliche. Auch die Interessen von Nutzern müssten berücksichtigt werden. Durch ein verändertes Urheberrecht sieht Salomon die Möglichkeit der Rückkehr zu „fairen Pauschalvergütungen“.