Mit einer Änderung der Straßenverkehrsorndung will das Bundesverkehrsministerium streckenbezogene Fahrverbote in Städten ermöglichen Foto: dpa-Zentralbild

Der Last-Minute-Vorstoß des Bundesverkehrsministeriums zu Fahrverboten zeugt von Aktionismus und von wenig Respekt vor dem Bundesverwaltungsgericht, findet Jan Sellner.

Stuttgart/Berlin - Wie immer die Sache mit den Fahrverboten ausgeht, ob das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag den Weg für entsprechende Zonen ebnen wird oder nicht, eines gehört in jedem Fall verboten: das Verhalten des Bundesverkehrsministeriums. Bisher ließ es – in Person von Alexander Dobrindt – verlauten: „Temporäre Fahrverbote sind auf Basis der gültigen Rechtslage zulässig.“ Die örtlichen Behörden könnten entsprechend tätig werden. Jetzt, unmittelbar vor dem Leipziger Urteil, ist aus dem Haus des geschäftsführenden Ministers Christian Schmidt (CSU) plötzlich etwas ganz anderes zu hören: Die Straßenverkehrsordnung soll noch in diesem Jahr ergänzt werden. „Damit wären erstmals streckenbezogene, gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen möglich“, wie Verkehrs-Staatssekretär Norbert Barthle (CDU) dem Grünen-Politiker Matthias Gastel auf dessen Anfrage mitteilte. Gemeint sind Verbote oder -beschränkungen. Die bisherige Rechtslage reicht also doch nicht aus.

Wie auch immer: Als Konsequenz befürchtet Gastl, wie zuvor auch der scheidende VDA-Chef Matthias Wissmann, zu Recht einen unübersichtlichen „Flickenteppich“ an lokalen Maßnahmen. Eine solche Regelung führt zu nichts außer zu Verdruss. Eine buchstäbliche saubere Lösung hieße Blaue Plakette. Sie ist auf mittlere Sicht eine schlaue Plakette.

jan.sellner@stzn.de