Künftig erlaubt: Skateboards auf den Stuttgarter Parkwegen Foto: Leif Piechowski

In einer neuen Grünflächensatzung wird die Stadt ein Rauch- und Alkoholverbot sowie ein Verbot von Glasflaschen auf Spielplätzen einführen. Regelverstöße gelten künftig als Ordnungswidrigkeit und können geahndet werden.

Stuttgart - „Betreten verboten“, dieses Schild soll sich auf städtischen Grünflächen bald nicht mehr finden. In einer neuen Grünflächensatzung wird die Stadt dagegen ein Rauch- und Alkoholverbot sowie ein Verbot von Glasflaschen (außer Gläschen für Babykost) auf Spielplätzen einführen. Das Verbot gilt bis auf die Raucherlaubnis für Erwachsene auch auf Bolzplätzen. Regelverstöße gelten künftig als Ordnungswidrigkeit und können geahndet werden.

Den ersten Anlauf für das Rauchverbot auf Spielplätzen hatte die Stadtverwaltung im Juli 2014 unternommen, der Kinderschutzbund hatte es gefordert. Weil Vorschläge aus den Bezirksbeiräten und Gemeinderatsfraktionen kamen, musste das Papier überarbeitet werden. Der Gemeinderat soll an diesem Donnerstag die neuen Regeln absegnen. Für große Tafeln und neue Schilder will die Stadt 60 000 Euro ausgeben. Das Ordnungsamt sieht zusätzlichen Personalbedarf.

Die Regeln, die bisher für Grünflächen und den Höhenpark Killesberg gelten, stehen in 20 und zehn Jahre alten Benutzungsordnungen. Sie gelten als nicht mehr zeitgemäß, und sie gaben dem städtischen Vollzugsdienst außer Appellen keine Handhabe. Das ändert sich. Künftig dürfen alle Rasenflächen betreten werden. Mit Ausnahme des Höhenparks Killesberg dürfen die Wege in Grünanlagen „rücksichtsvoll“ mit Rädern, Skateboards, Inlineskates und Pedelecs ohne Kennzeichen, aber nicht mit Segways befahren werden. Fußgänger haben aber Vorrang. An gekennzeichneten Baumstämmen dürfen Spanngurte (Slacklines) angebracht werden. Neu ist ein grundsätzliches Grillverbot außerhalb von Grillplätzen, auch wenn man den eigenen Grill mitbringt. Die Geräte auf Spielplätzen dürfen Kinder bis zum 14. Lebensjahr benutzen, auf Bolzplätze haben Kinder und Jugendliche den ersten Zugriff, sie können aber auch für Erwachsene freigegeben werden.