Alter des Kindes schlägt Arbeitsumfang der Eltern – das ist eines der neuen Kriterien bei der Vergabe von Plätzen in städtischen Kitas in Stuttgart. Was sonst noch gilt – die wichtigsten Fragen und Antworten.
In einem Kita-Prozess strukturiert die Stadt Stuttgart seit Herbst 2023 ihre Betreuungslandschaft für Kinder um. Die Ziele: Weniger Ganztagsplätze mit 40 Stunden Betreuung, dafür mehr Plätze mit kürzeren Zeiten für bislang unversorgte Mädchen und Jungen. Als Teil dieses Prozesses hat die Stadt nun ihre Vergabekriterien geändert. Was das bedeutet und wer nun welchen Platz erhält – die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was ändert sich Ü-3?
Bisher wurde im Kindergartenbereich, also in der Betreuung von Kindern zwischen drei und sechs Jahren, das Alter der Kinder bei der Vergabe von Plätzen nicht so stark berücksichtigt. Das ändert sich nun. Je älter ein Kind, umso mehr Punkte erhält die Familie. Für ein dreijähriges Kind gibt es beispielsweise 20 Punkte, für ein vierjähriges 30, für ein fünfjähriges 40 Punkte. Diese werden zu den Punkten für den Beschäftigungsumfang der Eltern addiert. Außerdem zählt nicht mehr nur, ob die Eltern berufstätig sind, sondern auch, wie viele Stunden sie gemeinsam arbeiten. Je mehr, umso höher die Punktzahl. Arbeiten Eltern gemeinsam 60 Stunden und mehr pro Woche, gibt es zum Beispiel 20 Punkte, entsprechend weniger bei einem geringeren Arbeitsumfang.
Weitere Punkte gibt es unter anderem, wenn Angehörige gepflegt werden (5 Punkte), für Geschwisterkinder (5 Punkte) und den Wohnsitz in Stuttgart (5 Punkte). Die Stadt will mit dieser Gewichtung das Thema „Bildungsgerechtigkeit und Kindeswohl“ in den Vordergrund rücken, sagt Jugendamtsleiterin Katrin Schulze. Bei Punktegleichheit erhält immer das älteste Kind den nächsten freien Platz im jeweiligen Altersbereich. „Die Stadt Stuttgart hat sich entschieden, aktiv der großen Anzahl von über vierjährigen Kindern, die keinen Betreuungsplatz haben, entgegenzuwirken“, sagt Schulze. Bei einer letzten Erhebung hatten rund 750 Kinder mit vier Jahren und älter keinen Kita-Platz in der Landeshauptstadt.
Wie läuft es künftig im U-3-Bereich?
In den Krippen für Kinder von null bis drei Jahren zählt das Alter des Kindes nicht. Hier steht bei der Platzvergabe im Vordergrund, wie viel die Eltern arbeiten. Ab 60 Stunden gemeinsamer Arbeitszeit haben Eltern Chancen auf einen Ganztagsplatz mit 40 Stunden und mehr für ihr Kind. Alleinlebende Elternteile sollen einen solchen ab 27 Stunden Wochenarbeitszeit bekommen. Bis 59 Stunden (Paare) sowie 26 Stunden (Alleinlebende) Arbeitszeit, steht ein 30-35-Stunden-Platz in Aussicht.
Bekommt jeder mit Ganztags-Bedarf auch einen solchen Platz?
Da es derzeit generell zu wenige Kita-Plätze in Stuttgart gibt, könne sie nicht jedem, der den Kriterien nach Anspruch auf einen Ganztagsplatz hat, auch einen solchen garantieren, sagt Katrin Schulze. Vor allem im Kindergartenbereich ab drei Jahren können Eltern mit jüngeren Kindern das Nachsehen haben. Eine Beispielrechnung: Arbeitet ein Paar zusammen 60 Stunden und hat ein dreijähriges Kind, bekommt es dafür 40 Punkte angerechnet. Ein Elternpaar mit einem vierjährigen Kind, das gemeinsam bis zu 40 Stunden arbeitet oder auf Jobsuche ist, bekommt ebenfalls 40 Punkte, bei einem fünfjährigen Kind 50 bis 55 Punkte. Es wird bei der Vergabe also vorgezogen. „Eventuell bekommt die andere Familie dann erst einmal einen 30-Stunden-Platz angeboten, bleibt aber auf der Warteliste für einen Ganztagsplatz“, sagt Katrin Schulze.
Wie ist der Bedarf nach Plätzen derzeit?
Allein im Krippenbereich fehlten nach dem letzten Wartelistenabgleich der Stadt im Jahr 2022 insgesamt 1400 Plätze in Stuttgart. Dazu kommt der Mangel im Kindergartenbereich. Das Jugendamt geht allein von 750 Kindern mit vier Jahren und älter aus, die keine Betreuung haben. Trotz massiven Ausbaus rennt die Stadt seit Jahren dem Bedarf hinterher: Fast 3600 zusätzliche Plätze wurden im Krippenbereich seit 2012 eingerichtet. Damit war 2022 rechnerisch gut die Hälfte (51 Prozent) der rund 17 500 Kinder in diesem Alter mit einem Platz versorgt (2012 war es nur jedes dritte Kind). Das ist allerdings eine rein theoretische Zahl, denn 1300 dieser Plätze konnten damals nicht besetzt werden, vor allem, weil das Personal dafür fehlte. Wie es ganz aktuell aussieht, dazu könne man noch nichts sagen, erläutert Katrin Schulze. Derzeit läuft die Bewerbung für das Kita-Jahr 2025/26. Wie viele Eltern im Jahr 2024/25 unversorgt blieben, wird erst im Laufe des Herbstes klar werden.
Wie weit ist der Kita-Prozess?
Die Stadt will die Zahl der Ganztagsplätze mit 40 Stunden und mehr auf 60 Prozent reduzieren. Der Rest sollen so genannte VÖ-Plätze sein, die 6 bis 7 Stunden Betreuung täglich umfassen. Im Krippenbereich sind derzeit 90 Prozent des Angebots Ganztagsplätze, im Kindergartenbereich 70 Prozent. Inwieweit dieses Ziel schon umgesetzt ist, dazu kann Katrin Schulze noch nichts sagen. Das laufe derzeit in den Einrichtungen vor Ort. Dort würde je nach Personalsituation und Bedarf der Eltern entschieden, wie viele Ganztagsplätze in VÖ-Plätze umgewandelt werden.
Was machen die freien Träger von Kitas?
Die freien Kita-Träger – unter anderem Kirchen, Elterninitiativen, private Anbieter – sind in den Kita-Prozess eingebunden. Inwieweit diese beispielsweise die neuen Vergabekriterien übernehmen, war bislang unklar. Katrin Schulze weiß von manchen privaten Trägern, die die neuen Kriterien anwenden möchten. Auf Anfragen sagte etwa die evangelische Kirche, man wolle bei den eigenen Kriterien für die Einrichtungen bleiben. In diesen spielt unter anderem eine Rolle, ob das Kind im Einzugsgebiet der jeweiligen Einrichtung wohnt. Aber auch das Alter des Kindes wird berücksichtigt. Für Ganztagesplätze ist der Umfang der Erwerbstätigkeit der Eltern ein wichtiges Kriterium, ob diese gerade in Ausbildung sind oder dank eines Kita-Platzes eine Berufstätigkeit aufnehmen könnten.
So bewerben sich Eltern
Informationen
Auf der Homepage der Stadt finden Eltern alle Informationen rund um die Bewerbung für einen Betreuungsplatz und auch eine genaue Liste, wie bepunktet wird.
Elternkonto
Seit August können Familien online ein eigenes Elternkonto einrichten. „Im Elternkonto können Sie Ihre Daten selbst pflegen, Ihre Betreuungswünsche als Betreuungsplatz-Anfragen an die Kitas senden sowie mit den Einrichtungen und dem Kitaservice kommunizieren und Dokumente austauschen“, heißt es auf der Homepage der Stadt dazu.