Für bestimmte Hunde wird in Marbach bald eine besonders hohe Gebühr fällig. Foto: (dpa/Kay Nietfeld)

Die Stadt Marbach erhöht die Gebühren für Vierbeiner und führt zudem einen neuen Tarif ein. Für Tiere mit ganz bestimmten Aufgaben muss man künftig aber gar kein Geld mehr an die Kommune überweisen.

Marbach - Während in den umliegenden Kommunen nach und nach schon Steuern auf Vierbeiner eingeführt wurden, denen ein eher reizbares Naturell nachgesagt wird, ist Marbach bislang in finanzieller Hinsicht eine Art Eldorado für Besitzer von Kampfhunden. Aber nicht mehr lange. Der Verwaltungsausschuss hat dem Gesamtgemeinderat am Donnerstag einstimmig empfohlen, einen Sondertarif für einschlägige Rassen aus der Taufe zu heben, der zum 1. Januar 2022 greifen soll. Von da an sollen Halter jedoch auch für alle anderen Hunde tiefer in die Tasche greifen müssen. Statt 96 Euro wie bislang werden künftig 120 Euro für Beagle, Dackel und Co. fällig, jeder weitere Vierbeiner schlägt mit 240 Euro zu Buche. Momentan müssen dafür 192 Euro an die Stadt überwiesen werden.

Siebenfacher Satz wird verlangt

Deutlich teurer kommt es Halter fortan zu stehen, wenn sie einen Bullterrier oder einen American Staffordshire Terrier besitzen. Pro Jahr verlangt die Stadt für diese Exemplare 840 Euro, also den siebenfachen Satz. Jeder weitere Kampfhund kostet 1680 Euro. Diese saftigen Aufschläge sind beabsichtigt, denn die Stadt will dadurch wie andere Kommunen versuchen, Züchtung und Haltung von Rassen, die als besonders angriffslustig gelten, einzudämmen. In der Vergangenheit habe man von der Einführung dieser Sonderkategorie noch die Finger gelassen, weil die Abgabe in juristischer Hinsicht auf wackeligen Füßen stand, erklärte die Erste Beigeordnete Franziska Wunschik. „Die Erfahrung hat aber inzwischen gezeigt, dass die Kampfhundesteuer rechtssicher und praktikabel ist, sodass wir das nun in unserer neuen Satzung gerne aufnehmen würden“, sagte sie. Nach den Unterlagen, die der Stadt aktuell vorliegen, würden fünf Vierbeiner anhand ihrer Rasse in die Kategorie Kampfhund fallen, berichtete Wunschik auf Nachfrage von Hendrik Lüdke (Puls).

Räte für steuernde Wirkung

Für die Räte stand außer Frage, die Halter dieser Tiere mit einer höheren Abgabe als andere zu belasten. „Abgaben dürfen ja eine steuernde Wirkung haben. Und die steuernde Wirkung, dass man von diesen Kampfmaschinen nicht zu viele haben möchte, ist auf jeden Fall gerechtfertigt“, fand beispielsweise Martin Mistele von den Freien Wählern klare Worte. Jürgen Schmiedel von der SPD wollte allerdings wissen, ob die Angaben zur Rasse eines Hundes überhaupt kontrolliert werden. Stichprobenartig könne das durchaus überprüft werden, betonte Wunschik. Zudem meldeten sich auch Bürger bei Problemen mit einem Hund. Diesen Fällen gehe man nach.

Keine Problemhunde, sondern ausgesprochen hilfreich sind indes jene Tiere, die Diabetikern oder Epileptikern zur Seite stehen. Sie werden künftig von der Steuer befreit. Eine Neuerung, die Heike Breitenbücher (CDU) und Susanne Wichmann (Grüne) ausdrücklich begrüßten.