Und raus bist du: CDU/CSU bemühen sich um verstärkte Rückführungen von Flüchtlingen. Foto: dpa

Mit dem Ziel, Abschiebungen zu erleichtern, kündigt Bundesinnenminister Horst Seehofer Verschärfungen an, die er im Januar der großen Koalition vorstellen will. Landesinnenminister Strobl und der Chef der Bundespolizeigewerkschaft applaudieren.

Stuttgart - Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) fühlt sich vom Ressortkollegen bestätigt: Horst Seehofer plane „genau die Maßnahmen, die Baden-Württemberg bei der jüngsten Innenministerkonferenz eingebracht hat“. Gemeint sind Regelungen zur schnelleren Abschiebung, die der CSU-Politiker Anfang nächsten Jahres der großen Koalition vorstellen will.

Unter anderem fordert Seehofer, der Innenminister bleiben will: „Wenn jemand abgeschoben werden soll, sollten wir ihn in Gewahrsam nehmen, damit er zum Zeitpunkt der Abschiebung nicht verschwunden ist.“ Auf Veränderungen des Abschiebegewahrsams – „Spontanhaft“ genannt – hatte Strobl schon vor Wochen gedrungen. „Abschiebungen scheitern noch in vielen Fällen daran, dass die Person kurzfristig abtaucht oder derart Widerstand leistet, dass das Flugzeug ohne sie abhebt“, erläutert er. Laut Bundesinnenministerium sind in diesem Jahr 20 857 Rückführungen fehlgeschlagen, die über die Flughäfen vorgenommen werden sollten. Davon wurden 14 491 im Vorfeld storniert, und 5788 Abschiebungen scheiterten an der „nicht erfolgten Zuführung am Flugtag“.

Nach gescheiterter Rückführung auf freien Fuß

Auch Ernst G. Walter, Chef der Bundespolizeigewerkschaft, befürwortet eine Verschärfung: „Das ist ja eines der Ziele derjenigen, die sich durch Renitenz und Gewalt gegenüber Polizeibeamten, durch lautes Schreien auf Linienfliegern, durch Einkoten oder Einnässen einer Beförderung auf dem Luftwege entziehen – nämlich die Möglichkeit, nach einer gescheiterten Rückführung sofort wieder auf freien Fuß zu gelangen“, schildert er unserer Zeitung. Deshalb sei es „nicht nur wünschenswert, sondern auch präventiv äußerst sinnvoll und effektiv, eine sofortige rechtlich abgesicherte Haftmöglichkeit nach einer durch Renitenz oder andere Mittel verhinderten Rückführung zu schaffen“. Wenn jemand wisse, dass er wegen Renitenz nicht auf freien Fuß kommt, sondern in Haft muss, werde er sich gut überlegen, ob er sich der rechtmäßigen Rückführung widersetzt. Derzeit müsse erneut eine Abschiebehaft beantragt werden, wenn die Frist abgelaufen sei.

Jetzt komme es entscheidend darauf an, dass die Gesetzesinitiative von den Ländern unterstützt und umgesetzt wird, betont Walter. Zudem „bedarf es viel mehr Haftplätzen sowohl im normalen Strafvollzug als auch bei der Durchführung der Abschiebehaft, damit Richter überhaupt die Möglichkeit haben, diese anzuordnen“. Derzeit gebe es in Deutschland weniger als 500 Abschiebehaftplätze – das sei nicht einmal 0,25 Prozent der Zahl ausreisepflichtiger Personen. Aktuell leben in Deutschland 235 000 ausreisepflichtige Ausländer. Auch Strobl hatte schon gemahnt, nahe den Flughäfen oder auf dem Airportgelände dafür mehr Haftplätze zu schaffen.

Informationen über Straftaten besser bündeln

Darüber hinaus zielt Seehofer auf eine stärkere Bündelung aller Informationen über Straftaten von Flüchtlingen, um besser präventiv tätig zu werden. Abgelehnte Asylbewerber, die Verbrechen verüben, seien der Polizei oft vorher schon bekannt gewesen. „Viele Gefährder haben eine allgemeinkriminelle Vorgeschichte und sind in höchstem Maße mobil“, ergänzt Strobl. Für die Sicherheitsbehörden könnten Hinweise auch auf einfache Delikte ein fehlender Mosaikstein sein, um eine Terrorgefahr abzuwehren.

Insgesamt werden in diesem Jahr ähnlich viele abgelehnte Asylbewerber abgeschoben wie 2017, als 23 966 Flüchtlinge in ihre Heimatländer zurückgebracht wurden. Von Januar bis Oktober 2018 wurden 19 781 Rückführungen vorgenommen.