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Plan der Regierung, neue Milliardenschulden zu machen, ist juristisch nicht zulässig.

Stuttgart - Der Plan der Landesregierung, 2013 und 2014 neue Milliardenschulden im Landeshaushalt zu machen, ist juristisch nicht zulässig, weil damit gegen die geltende Landeshaushaltsordnung verstoßen wird.

Grün-Rot hat deshalb jetzt ein Gutachten bei der Hertie School of Governance in Berlin in Auftrag gegeben, die sich als Hochschule für modernes Regieren versteht. „Wir wollen wissen, ob eine Änderung der Landeshaushaltsordnung nötig ist oder es andere Wege gibt“, sagte ein Sprecher von Finanzminister Nils Schmid (SPD) unserer Zeitung.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte am Dienstag angekündigt, angesichts gravierender Deckungslücken im Landesetat müsse man „zwischen anderthalb und zwei Milliarden Euro“ neue Schulden aufnehmen. Paragraf 18 der Landeshaushaltsordnung lässt das aber nicht zu. Im Jahr 2008 wurde darin festgeschrieben, dass der Schuldenstand des Landes bei 41,7 Milliarden Euro eingefroren wird. Eine weitere Schuldenaufnahme ist demnach nur zulässig, wenn die Steuereinnahmen um mindestens ein Prozent sinken oder sich eine Naturkatastrophe ereignet. Beides liegt nicht vor.