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Der EnBW-Untersuchungsausschuss darf Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft gegen den früheren CDU-Regierungschef Stefan Mappus auswerten. Der wird dagegen wohl nicht in die nächste Instanz gehen.

Stuttgart - Die EnBW-Affäre um den früheren Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) könnte neue Brisanz bekommen: Der EnBW-Untersuchungsausschuss darf in Kürze Unterlagen auswerten, die die Staatsanwaltschaft Stuttgart im Zuge von Untreue-Ermittlungen bei Mappus beschlagnahmt hat. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart wies am Donnerstag eine Klage des Ex-Regierungschefs gegen die Herausgabe einer Kopie der vollständigen Ermittlungsakten zurück. Die Klage sei unbegründet, erklärte das OLG. Vier Kartons mit Material trafen wenig später im Justizministerium ein, das die Dokumente an den Landtags-Ausschuss übergeben wird.

Mappus will nicht in die nächste Instanz gehen. Seine Anwälte forderten den EnBW-Untersuchungsausschuss auf, die Grundrechte wie etwa das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu beachten. Grün-Rot hofft aber auf neue Erkenntnisse: „Mappus' Versuch, die öffentliche Aufklärung durch juristische Winkelzüge zu verhindern, ist gescheitert“, sagte Grünen-Obmann Uli Sckerl. Sein SPD-Kollege Andreas Stoch meinte: „Wenn Herr Mappus so viel Energie darauf verschwendet, die Herausgabe der Akten zu verhindern, bin ich guter Hoffnung, interessante Dinge zu finden.“

Mappus hatte im Oktober mit einem Antrag erreichen wollen, dass das OLG eine Überlassung der Ermittlungsakten an den Ausschuss für rechtswidrig erklärt. Grund: Es seien darunter zahlreiche Unterlagen, die seinen privaten Bereich betreffen. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft gehören aber Unterlagen rein privaten Charakters ohnehin nicht zu den Ermittlungsakten.

Auch das OLG hatte die Beachtung der Grundrechte in die Hand des Ausschusses gelegt. Er sei zur Geheimhaltung verpflichtet, wenn es um den Schutz persönlicher Daten geht. In der Mitteilung des Gerichts heißt es dazu: „Auch mögliche Indiskretionen in der Vergangenheit könnten nicht dazu führen, dass dem Untersuchungsausschuss die vollständige Vorlage der Akten verweigert werde.“

Grüne und SPD frohlocken

Das Material umfasst Aktenordner und Dateien, die die Fahnder im Zuge ihrer Ermittlungen gegen Mappus gefunden haben. Die Dokumente waren bei Durchsuchungen im Staatsministerium und den Privaträumen des Ex-Regierungschefs in Pforzheim sichergestellt worden.

Mappus hatte den Rückkauf von Anteilen an dem Energiekonzern EnBW im Dezember 2010 vom französischen Staatskonzern EdF am Landtag vorbei eingefädelt. Die heutige grün-rote Landesregierung wirft ihm vor, der Preis sei mit 4,7 Milliarden Euro viel zu hoch gewesen. Zudem habe er sich von seinem Freund, dem Investmentbanker Dirk Notheis, die Konditionen für das Geschäft diktieren lassen.

Das OLG begründete seine Entscheidung mit Blick auf das „Gesetz über Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen“, das alle Behörden des Landes verpflichtet, Akten vorzulegen und Auskünfte zu erteilen. Dies dürfe nur abgelehnt werden, wenn die Sicherheit des Staates gefährdet sei oder ein Gesetz dem entgegenstehe. Diese Voraussetzungen bestünden aber nicht.

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich die Akte von Mappus an den parlamentarischen Ausschuss übergeben wollen, hatte aber auf Bitte des OLG bis zu dessen Beschluss zur Klage davon Abstand genommen.

Grünen-Obmann Sckerl erklärte: „Das ist ein guter Tag für den Untersuchungsausschuss und die Aufklärung des Deals der Mappus-Regierung.“ Der Ausschussvorsitzende Ulrich Müller (CDU) zeigte sich überrascht, dass die Anklagebehörde die gesamten Akten übergibt. Denn der Ausschuss habe nur die zu seinem Untersuchungsauftrag gehörigen Dokumente angefordert. Der Ausschuss soll sich laut OLG selbst ein Bild davon machen, welche Unterlagen für ihn relevant sind. Dies sei nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Ohnehin hat der Ausschuss einen breiteren Ansatz als die Ermittlungsbehörde.