Das Wirtschaftsministerium will Sonderrechte für Mieter auf mehr Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweiten. Foto: picture alliance/dpa/Silas Stein

In 44 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg sind Mieterhöhungen stärker gedeckelt als anderswo. Im Sommer könnten noch mehr Orte hinzukommen.

Stuttgart - Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) will den Mieterschutz in Baden-Württemberg auf mehr Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweiten. Mieterhöhungen in bestehenden Mietverträgen sollen demnach in deutlich mehr Städten und Gemeinden als bisher gedeckelt werden.

Das Land hatte diese sogenannte Kappungsgrenze 2015 für 44 Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten auf 15 Prozent alle drei Jahre gesenkt, generell liegt die Grenze bei 20 Prozent. Zudem soll die Kündigungssperrfrist, wenn Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden, in mehr Kommunen auf fünf statt den sonst üblichen drei Jahre ausgeweitet werden. Den Plan bestätigte eine Sprecherin unserer Zeitung. Die beiden zu Grunde liegenden Verordnungen laufen Ende Juni aus.

89 statt 44 Kommunen

Vorgesehen sei, dass diese beiden Verordnungen künftig in den Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten greifen, in denen auch die Mietpreisbremse gelten soll. Das wären doppelt so viele wie bisher: Ein vom Wirtschaftsministerium in Auftrag gegebenes Gutachten hatte im Herbst empfohlen, die Mietpreisbremse auf 89 Städte und Gemeinden im Land auszuweiten. Die Gutachter hatten damals auch empfohlen die anderen beiden Verordnungen auf dieses Gebiet anzupassen. Eine endgültige Entscheidung der Landesregierung steht aber in allen drei Fällen noch aus.

Entscheidung der Landesregierung steht aus

Das Ministerium hatte das Gutachten 2019 erstellen lassen, um auf dieser Basis festzulegen,wo die Mietpreisbremse gelten soll. Das war notwendig geworden, nachdem ein Gericht die bisherige Regelung aus formalen Gründen für unwirksam erklärt hatte.

Der Mieterbund kritisiert, dass die Verordnung nicht schon längst auf dieser Basis erlassen wurde. Das Wirtschaftsministerium will noch eine Anhörung abhalten. Die neue Verordnung soll dann bis zur Jahresmitte in Kraft treten.