Die Ideen aus dem Bundesverkehrsministerium gehen in die falsche Richtung und sorgen für Aufwand bei den Kommunen. Der Sicherheit von Fußgängern etwa dienen sie hingegen nicht, kommentiert Redakteur Christian Milankovic.
Neben vielem anderen hat Deutschland auch eine „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“. Die regelt, was auf Elektrorollern, den sogenannten E-Scootern erlaubt ist und was nicht – oder versucht es jedenfalls. Die Gefährte sind für nicht wenige ein stetes Ärgernis und das vor allem im ruhenden Verkehr. Das betrifft in erster Linie die Flotten von Mietrollern in Städten, die – so die gängige Sichtweise der Nutzer – offenbar überall abgestellt werden können. Die Versuche der Vermieter, die allerschlimmsten Auswüchse einzudämmen, bleiben in der Regel wirkungslos.