Für viele Flüchtlinge ist die Vereinigung ihrer Familie das zentrale Anliegen. Foto: dpa

Am 1. August wird der Familiennachzug auch für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus wieder möglich. Zigtausende Syrer wollen diese Regelung offenbar nutzen, um ihren engen Angehörigen nach Deutschland zu folgen.

Stuttgart - Von Mittwoch an gilt in der deutschen Flüchtlingspolitik eine strikte Obergrenze – zumindest für sogenannte subsidiär (nachgeordnete) Schutzberechtigte. Vom 1. August an darf der Personenkreis pro Monat insgesamt bis zu 1000 enge Familienmitglieder nach Deutschland holen. Mit diesem Höchstwert hatten Union und SPD einen zähen Konflikt beigelegt. Nun zeichnet sich in den deutschen Auslandsvertretungen der Syrien-Anrainerstaaten ein großer Andrang ab. Ein Überblick über die Kernfragen.

Wer ist subsidiär schutzberechtigt? Menschen mit nachgeordnetem Schutzstatus sind Flüchtlinge, die in ihrer Heimat von Folter, Todesstrafe oder akuter Lebensgefahr durch Krieg bedroht sind – die aber nicht unter die Genfer Flüchtlingskonvention oder das deutsche Grundrecht auf Asyl fallen. Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis von einem Jahr, bei Verlängerung jeweils zwei weitere Jahre. Meist handelt es sich um Syrer oder Iraker.

Warum ist der Familiennachzug so wichtig? Der Familiennachzug war von von der Bundesregierung in der Flüchtlingskrise für zunächst zwei Jahre von März 2016 bis Mitte März 2018, dann bis Ende Juli ausgesetzt worden. Erbittert stritten Union und SPD um seine Fortsetzung. Ende Januar einigten sie sich, Mitte Juni folgte der Bundestagsbeschluss. Somit tritt der Familiennachzug an diesem Mittwoch wieder in Kraft, wenngleich unter strikteren Bedingungen – darin bestand das Zugeständnis der SPD gegenüber CDU/CSU, die eine Nachzugswelle fürchteten. In den zwei Jahren der Aussetzung wurden 256 545 Personen subsidiärer Schutz gewährt. Somit hielten sich Ende März dieses Jahres 205 660 Menschen mit nachgeordnetem Schutzstatus in Deutschland auf.

Was ändert sich? Nun gewährt die Regierung „aus humanitären Gründen“ pro Monat den Nachzug von insgesamt 1000 Mitgliedern der Kernfamilien. Für die fünf Monate vom 1. August bis 31. Dezember 2018 gilt eine Begrenzung auf insgesamt 5000 Visa, denn bis Jahresende soll das nicht ausgeschöpfte Monatskontingent auf den Folgemonat übertragen werden können. Vom 1. Januar 2019 an zählt nur noch die strikte 1000er Grenze pro Monat. Daraus folgt etwa: Kommen im Januar lediglich 900, verfallen 100 Plätze. Von der Neuregelung profitieren Ehepartner, sofern die Ehe schon im Heimatland geschlossen wurde, zudem ledige minderjährige Kinder sowie Eltern minderjähriger Flüchtlinge, wenn das Kind in Deutschland nicht mit einem Verwandten zusammenlebt. Nicht nachzugsberechtigt sind Großeltern oder Geschwister von Flüchtlingen, selbst wenn sie minderjährig sind.

Wie ist die bisherige Resonanz? Nach Erkenntnissen der deutschen Botschaften und Konsulate in den Syrien-Anrainerstaaten ist das Interesse groß: Derzeit liegen in Jordanien, Libanon, Irak und der Türkei 34 000 Terminanfragen vor – das Gros in der Beiruter Botschaft. Die Terminanfragen können seit September 2016 gestellt werden. Offen ist jedoch, ob sich dahinter genauso viele Anträge verbergen, denn auch doppelte Anfragen sind möglich. Terminanfragen sind per Internet möglich, für den Antrag selbst müssen die Menschen aber in die ausländische Vertretung kommen. Syrer müssen etwa nach Beirut reisen, weil die deutsche Botschaft in Damaskus geschlossen ist. Geprüft wird die Identität, die Heiratsurkunde oder die Abstammung der Kinder von ihren Eltern.

Wer entscheidet über die Anträge? Die Auslandsvertretungen prüfen die auslandsbezogenen und die Ausländerbehörden die inlandsbezogenen Voraussetzungen. Anhand ihrer Informationen trifft das beim CSU-geführten Innenministerium angesiedelte Bundesverwaltungsamt eine intern rechtlich verbindliche Entscheidung über den Nachzug. Im Vergleich zu anderen Visaverfahren droht somit ein stark erhöhter Prüfaufwand. Denn neben der Lebenssituation des Schutzberechtigten soll die Lage seiner Angehörigen im Ausland berücksichtigt werden. Die Dauer der Trennung, das Kindeswohl, die Gefahr für das Leben, Krankheiten und Sprachkenntnisse – all das spielt eine Rolle. Einen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung wie früher gibt es nicht mehr. Welche Nachteile hat die Regelung? Rechtsexperten üben viel Kritik am Familiennachzug. „Das ist im Ergebnis ein völlig justizfreier Raum“, sagte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein, Thomas Oberhäuser, der dpa. Welches Gewicht die Kriterien hätten, die das Bundesverwaltungsamt seiner Entscheidung zugrunde lege, könne im Einzelfall nicht nachvollzogen werden. Mangels klarer Kriterien zur Dringlichkeit der Anträge handele es sich weitgehend um Ermessensregelungen, rügen Fachleute von Menschenrechtsorgansationen und Teile der Bundestagsopposition. Viele Fachleute befürchten daher eine Vielzahl von Eilanträgen oder Klagen gegen ablehnende Entscheidungen des Bundesverwaltungsamtes. Das Ziel einer wirksamen Integration sehen sie verfehlt.