Noch verhüllt ein blauer Sack den Hinweis zum neuen Anwohnerparken in Fellbach-Nord – hier an der Einfahrt Pestalozzistraße. Am Montag wird der Plastiküberzug entfernt. Foto: Dirk Herrmann

Fellbach führt nach dem Komponistenviertel nun auch im Bereich links und rechts der Bahnhofstraße das Anwohnerparken ein. Das Rathaus verteidigt das Konzept gegen kritische Stimmen.

Noch sind die oberen Bereiche der frisch aufgestellten Schilder durch blaue Müllsäcke verhüllt. Am nächsten Montagmorgen allerdings dürfen die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs die Leitern besteigen und kräftig zupacken – und mit der Entfernung der blauen Plastiküberzüge startet dann auch offiziell das neue Parkraummanagement im Norden der Fellbacher Kernstadt.

 

Eigentlich hätte das durch Parkscheiben zu regelnde neue Anwohnerparken, das in Fellbach im sogenannten Komponistenviertel östlich der Esslinger Straße und südlich der Stuttgarter Straße bereits ein Vorbild hat, schon vor einem Monat losgehen sollen. Doch wegen Verzögerungen bei der Anlieferung der Schilder verschob die Stadt den Starttermin in Fellbach-Nordwest und Fellbach-Nordost auf Anfang Juni.

Höchstparkdauer mal drei, mal sechs und mal zehn Stunden

Nun gilt ab kommender Woche also werktags je nach Straßenzug zwischen 8 und 19 Uhr (samstags bis 14 Uhr) eine Höchstparkdauer von drei, sechs oder zehn Stunden mit Parkscheibe. Inhaber eines Bewohnerparkausweises können im jeweiligen Gebiet ohne Zeitbegrenzung parken.

Zwar gab es in den vergangenen Jahren öfter Forderungen aus der Anwohnerschaft, den Parkdruck links und rechts der nördlichen Bahnhofstraße endlich einzudämmen. Doch hinter dem jetzigen Bewohnerparken stehen offenkundig nicht alle der davon Betroffenen.

Das zeigte sich vor einigen Wochen bei einer Informationsversammlung im Friedrich-Schiller-Gymnasium. Immer wieder gab es aus der circa 300-köpfigen Zuhörerschaft Missmutsäußerungen und kritische Nachfragen in Richtung des Ordnungsamtsleiters Szilard Szabo und des Fellbacher Verkehrsplaners Cornelius Ehlert.

Unsere Redaktion hat einige der dort geäußerten kritischen Anmerkungen der Fellbacher Stadtverwaltung zur Stellungnahme geschickt und in einer von Szabo, Ehlert und dem Ersten Bürgermeister Johannes Berner gemeinsam ausgearbeiteten Stellungnahme ausführliche Antworten erhalten.

Wer erhält einen Bewohnerparkausweis in Fellbach?

Zunächst mal ganz grundsätzlich zur Frage, wie viele Bewohnerparkausweise einem Haushalt zustehen. Antragsberechtigt für einen Bewohnerparkausweis sind nach Auskunft der Stadt Bewohnerinnen und Bewohner, die in den jeweiligen Zonen melderechtlich ihren Wohnsitz haben und zugleich Halter eines Personenkraftwagens sind oder einen Pkw zur dauerhaften Nutzung überlassen bekommen – zum Beispiel Dienstfahrzeuge.

Die Regelung in Fellbach-Nordwest und Fellbach-Nordost farblich dargestellt: Orange 1,5 Stunden mit Parkscheibe (kein Bewohnerparken), Rot zehn Stunden mit Parkscheibe. Blau drei Stunden und Grün sechs Stunden, jeweils Bewohner mit Parkausweis frei. Foto: Stadt Fellbach

Wichtig dabei: Pro Halter kann in der Regel nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden. Ergänzend gilt überdies folgende Einschränkung: Wenn auf dem eigenen Grundstück Stellplätze oder Garagen zur Verfügung stehen, bei Mietern gegebenenfalls angemietete Stellplätze, dann wird die Ausgabe von Bewohnerparkausweisen im entsprechenden Umfang reduziert.

Doch etliche Garagen in dem Gebiet sind, wie bei der Versammlung offenbar wurde, mit Fahrrädern oder anderen Utensilien wie Gartengeräten, Werkzeug oder Leitern vollgestellt. Von 15 Garagen seien zehn oder gar zwölf damit voll, hieß es.

Zu dieser Einschätzung, wonach bis zu zwei Drittel der Garagen derart vollgestellt seien, liegen der Stadt keine eigenen Erkenntnisse vor. Die von den Bürgern bei dem Treffen in der Aula des Gymnasiums genannten Zahlen der „Zweckentfremdung“ von Garagen „erscheinen uns aber zu hochgegriffen zu sein“.

Garagenzweck: Kein Bewohnerparkausweis bei freier Stellfläche

Beachtet werden muss nach Angaben der Fachleute aus dem Rathaus: Rein baurechtlich, geregelt in der Landesbauordnung und der Garagenverordnung, dienen Garagen in Baden-Württemberg im Kern dem Zweck, „Kraftfahrzeuge abzustellen“; eine Zweckentfremdung ist unzulässig. „Rein praktisch gilt“, so Berner: „Wer sein Fahrzeug in der eigenen Garage abstellen kann, der hat in der Regel auch keinen Bedarf, einen Bewohnerparkausweis zu erhalten.“

Theodor-Heuss-Straße: Sechs Stunden Parkmöglichkeit per Parkscheibe – oder mit Anwohnerparkausweis. Foto: Dirk Herrmann

Im „Komponistenviertel“, das in Fellbach sozusagen die Vorreiterrolle spielt, hat nach städtischer Beobachtung die „Wiederinbetriebnahme“ von Garagen und Stellplätzen für ihren eigentlichen Zweck den Parkdruck erheblich reduziert – „über die erfolgreiche Verdrängung von sogenannten Fremdparkern hinaus“. Deshalb solle auch jetzt bei der Regelung für Fellbach-Nord auf die Anrechnung eigener Garagen und Stellplätze nicht verzichtet werden.

Eine alleinstehende, über 70-jährige Anwohnerin aus dem Bereich Lange Furche berichtete in der Versammlung von ihrem recht großen Auto sowie ihrer engen Garage aus den 1950er Jahren, die zudem verwinkelt angelegt sei, sodass die Einfahrt kaum möglich sei, wie sie sagte. Bisher parke sie an der Straße nahe ihrer Wohnung. Künftig müsse sie weit weg, womöglich an der Hölderlinstraße, parken. Das motivierte einen anderen Besucher der Veranstaltung zu der in seinem Umkreis vernehmbaren Nebenbemerkung: „Die Frau ist der Mops“, so sein Kommentar, „und sie wird ja auch nicht jünger.“

Bei de facto allzu kleiner Garage ist die Stadt kulant

Doch in diesem Fall ist eine Lösung in Sicht beziehungsweise gar erreicht. So heißt es in der städtischen Stellungnahme gegenüber unserer Redaktion: „Aus unserer Sicht muss die betroffene Dame – wenn die geschilderten Umstände zutreffen – keine Nachteile in Kauf nehmen, wenn das Abstellen ihres Fahrzeugs in der zu engen Garage aus der unmittelbaren Nachkriegszeit nicht möglich ist.“

Die Kollegen aus der Straßenverkehrsbehörde haben, so die Auskunft aus dem Rathaus, die örtliche Situation in den letzten Wochen persönlich in Augenschein genommen. Überall dort, wo dieses Problem zutrifft, werden die Garagen nicht angerechnet. „Oder mit anderen Worten: Die Anwohner erhalten in diesem besonderen Fall trotz vorhandener Garage einen Bewohnerparkausweis.“