Höhere Preise, schnellere Verbindungen: Die Deutsche Bahn ändert zum 1. Dezember einiges. So geht am 10. Dezember etwa die neue Schnellfahrstrecke Berlin – München in Betrieb. Foto: dpa

Kündigungsfristen, Kindergeld, Bahnfahrzeiten: Zum 1. Dezember 2017 stehen Verbrauchern einige Änderungen bevor. Besondere Gesetzesneuregelungen oder Verordnungen sind in diesem Jahr aber nicht dabei.

Stuttgart - Von diesem Freitag an beginnt der Morgen für viele Deutsche mit dem Öffnen eines Adventskalendertürchens. Doch das ist nicht die einzige Veränderung, die der Dezember mit sich bringt. Am 1. Dezember 2017 treten einige neue Verordnungen und Regeln in Kraft. Neue Gesetze, die für Verbraucher eine große Bedeutung hätten, sind jedoch nicht dabei.

Kündigungsfristen von Internet und Telefon

Bis wann muss der Festnetzvertrag spätestens gekündigt werden? Diese Frage stellt sich der Verbraucher häufig erst, wenn der Umzug kurz bevorsteht. Wer den Vertrag mit der Kündigungsfrist dann nicht mehr findet, verpasst oft den Stichtag – und muss im Zweifelsfall weiterzahlen. Das soll sich nun ändern: Vom 1. Dezember an sind Telefon- und Internetanbieter dazu verpflichtet, die Kündigungsfrist auf der monatlichen Rechnung aufzuführen – einschließlich des genauen Datums, zu dem das Kündigungsschreiben eingehen muss, um eine ungewollte Vertragsverlängerung zu vermeiden. Diese Regelung gilt jedoch nur bei einer Vertragslaufzeit von mehr als einem Monat. Achtung: Kündigsschreiben stets per Einschreiben versenden.

Anspruch auf Kindergeld

Von 2018 an wird das Kindergeld rückwirkend nur noch für sechs Monate ausgezahlt. Bislang konnte Eltern auch noch vier Jahre nachträglich einen Antrag auf Auszahlung stellen. Die Neuregelung gilt für alle Anträge, die nach dem 31. Dezember 2017 bei der Familienkasse eingehen, erklärt der Steuerzahlerbund.

Daher sollten Eltern nun noch einmal prüfen, ob sie rückwirkend Anspruch auf Kindergeld haben – etwa, weil das volljährige Kind studiert oder eine Ausbildung aufgenommen hat und die Eltern seither kein Kindergeld geltend gemacht haben. Diese Regelung gilt allerdings nur für Kinder bis zum 25. Lebensjahr.

Fahrplan der Deutschen Bahn

Der Dezember ist bei der Deutschen Bahn traditionell der Monat, in dem neue Fahrpläne in Kraft treten. So geht am 10. Dezember die neue Schnellfahrstrecke Berlin – München in Betrieb. Dreimal am Tag soll von diesem Zeitpunkt an ein ICE Sprinter die 623 Kilometer lange Strecke in weniger als vier Stunden zurücklegen. Die Reisezeit verkürzt sich mit dem Schnellzug um ganze zwei Stunden.

Zudem soll es eine weitere, stündliche Verbindung zwischen der Hauptstadt und Bayerns Landeshauptstadt geben, die Reisende in rund viereinhalb Stunden zu ihrem Zielort bringt. Halt macht der Zug unterwegs in den Städten Nürnberg, Erfurt, Halle und Leipzig. Reisende sparen mit dieser Verbindung 90 Minuten Zeit. Nicht zuletzt soll der ICE 4 mit fünf Fahrzeugen im Regelbetrieb starten, unter anderem auf der Strecke Stuttgart – Hamburg. Auch an der Preisschraube hat die Deutsche Bahn gedreht: Die Fahrpreise in der 2. Klasse steigen um 1,9 Prozent, in der 1. Klasse um 2,9 Prozent – Sparpreise, Reservierungskosten und Preise für die BahnCard 25 und die BahnCard 50 bleiben unverändert.

AOL-Messengerdienst

Zum 15. Dezember stellt AOL nach 20 Jahren seinen Instant Messenger ein. Der Dienst funktioniere dann nicht länger, teilte das Unternehmen mit. Einen Ersatz werde es nicht geben. AOL rät dazu, Bilder und Dateien, die man behalten möchte, vor dem 15. Dezember abzuspeichern. Ansonsten gehen sie verloren.

Neuregelungen für Auto- und Gebäudebesitzer sowie bei Arzneimitteln

Grenzwerte für Kraftstoffe

Wer sein Auto mit einem anderen als dem vom Hersteller angegebenen Kraftstoff betreibt, muss ab Dezember dafür sorgen, dass es dabei die gesetzlichen Grenzwerte einhält. Entscheidend sind nach dem neuen § 47f der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) die Grenzwerte nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, das auf die EU-Abgasnormen verweist. Autofahrern, die sich nicht daran halten, droht eine Geldstrafe.

Arzneimittel ohne Rezeptpflicht

Nach der überarbeiteten Arzneimittelverschreibungsverordnung sind von Dezember an viele Medikamente nicht mehr verschreibungspflichtig. Ohne Rezept können Verbraucher künftig unter anderem Aciclovir in der Apotheke erhalten. Der Wirkstoff wird insbesondere gegen Lippenherpes eingesetzt. Ohne Rezept ist es derzeit nur in kleinen Packungsgrößen bis zu zwei Gramm erhältlich. Auch bestimmte Ibuprofen-haltige Arzneimittel in Form von Pflastern sind vom 1. Dezember an nicht mehr rezeptpflichtig. Andere Medikamente und Arzneimittel werden dagegen verschreibungspflichtig – zum Beispiel der Wirkstoff Ephedrin, der bei chronischer Bronchitis hilft. Auch Arzneimittel für Tiere sind von den neuen Regeln betroffen. So ist der Wirkstoff Amitraz von Dezember an nur noch auf Rezept erhältlich. Amitraz wird von Honigproduzenten eingesetzt. Er soll bei Bienen gegen die Varroamilbe wirken.

Handwerker als Energieberater

Nach Angaben der Deutschen Handwerkszeitung dürfen auch Handwerker vom 1. Dezember an Vor-Ort-Beratungen durchführen und Gebäudebesitzern den Sanierungsbedarf ihrer Häuser und Wohnungen aufzeigen. So sollen Verbrauchern mehr Energieberaterzur Verfügung stehen. Bisher durften nur Ingenieure, Architekten oder Handwerker ohne eigenen Betrieb beraten. Gebäudebesitzer könnten auf diese Weise bis zu 60 Prozent der Kosten für einen individuellen Sanierungsfahrplan sparen, so das Blatt. Die Maßnahme werde vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finanziell gefördert.

Änderungen 2018

Auch im kommenden Jahr stehen den Verbrauchern einige Änderungen bevor. So soll es etwa beim Mindestlohn keine Ausnahmen mehr geben, im Steuerrecht steigt der steuerfreie Grundfreibetrag von 8820 auf 9000 Euro. Darüber hinaus soll es Verbesserungen beim Mutterschutz geben.