Werden künftig häufiger überprüft: Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten. Foto: dpa-Zentralbild

Der Bund will zügig ein Gesetz erlassen, wonach Sicherheitsdienste künftig genauer unter die Lupe genommen werden sollen. Das Land verschärft derweil die Ausschreibungskriterien.

Stuttgart - Die baden-württembergische Landesregierung will Sicherheitsdienste und deren Mitarbeiter genauer unter die Lupe nehmen. Die Lenkungsgruppe Flüchtlingsaufnahme hat den vier Regierungspräsidien (RP) im Südwesten nach Angaben des Integrationsministeriums den Auftrag erteilt, alle Security-Mitarbeiter - auf freiwilliger Basis - einer Überprüfung durch die Sicherheitsbehörden zu unterziehen.

Weil es keine rechtliche Grundlage gibt, beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) und beim Landeskriminalamt (LKA) Auskünfte über die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen einzuholen, sei die freiwillige Mitwirkung der Betreffenden entscheidend, sagte ein Sprecher des Integrationsministeriums unserer Zeitung. Bei neuen Ausschreibungen werde eine Sicherheitsüberprüfung auf freiwilliger Basis in Zukunft eines der zentralen Auswahlkriterien sein.

Verschärfung der Gewerbeordnung

Zudem steht eine bundesrechtliche Gesetzesverschärfung bevor. Ein Referentenentwurf zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie befindet sich nach Angaben des Ministeriums bereits in der Länderanhörung. Demnach soll der Paragraf 34a der Gewerbeordnung, der bundesweit die Zulassung von Sicherheits- und Bewachungsfirmen regelt, verschärft werden. Darüber hinaus soll die Zuverlässigkeit des Sicherheitspersonals alle drei Jahre überprüft werden – mit Hilfe der Polizei.

Bisher geschieht dies nur einmalig bei neu gemeldeten Securitymitarbeitern auf Basis des Führungszeugnisses, das allerdings Schwächen aufweist. Denn in diesem werden weder Strafen unter drei Monaten Freiheitsstrafe noch laufende Verfahren gelistet.

Der Gesetzentwurf umfasst damit weite Teile eines Eckpunkte-Papiers, das der Bund-Länder-Ausschuss „Gewerberecht“ Ende November 2015 beschlossen hat.

Die Experten aus dem Ausschuss weisen allerdings darauf hin, dass für die Umsetzung der Pläne mehr Personal und mehr Geld für Gewerbebehörden und Polizei nötig seien. Ohne zusätzliches Personal drohe die Gefahr, dass „die neuen Regelungen in der Praxis ins Leere laufen“.

Handgranatenwurf von Villingen-Schwenningen mit Folgen

Der Streit zweier Sicherheitsunternehmen und der daraus resultierenden Handgranatenwurf auf das Gelände einer Flüchtlingsunterkunft in Villingen-Schwenningen hatte im Südwesten eine Debatte über die Seriosität der Sicherheitsbranche entfacht. Das Integrationsministerium beauftragte im Zuge dessen das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe, zu prüfen, inwieweit das Land die Kontrollen von Sicherheitsdiensten und deren Mitarbeiter verschärfen könne. Aufgrund der bundesweiten Lösung ist dieser Schritt nun nicht mehr nötig.

Im Falle der Flüchtlingsunterkunft von Villingen-Schwenningen reagierte das RP Freiburg derweil und kündigte dem offenbar in Absprachen verstrickte Sicherheitsunternehmen. Die Bewachung wurde neu vergeben. Für die anderen Sicherheitsdienste in den Flüchtlingseinrichtungen im Land hatte der Vorfall keine Konsequenzen. Das RP Stuttgart etwa nimmt keinen der Auftagnehmer in Sippenhaft. „Bisher sind wir zufrieden mit der Arbeit unserer Sicherheitsdienstleister“, sagte die Sprecherin des RP Stuttgart, Katja Lumpp. Trotzdem sei man „sehr wachsam“ – auch mit Blick auf künftige Bewerber. Dieser Tagen wird die Ausschreibung für die Landeserstaufnahmestelle (Lea) Herrenberg vorbereitet.