Für die beste Versorgung ihres Babys könnten Eltern auch 60 Kilometer fahren, sagt Karin Maag. Foto: imago images/Jochen Tack

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entscheidet über Leistungen der Krankenkassen. Nach ihrem Wechsel aus dem Bundestag zum G-BA erwartet die Stuttgarter CDU-Politikerin eine Debatte über Mindestmengen bei Operationen in Kliniken.

Stuttgart - Seine Beschlüsse greifen ins Alltagsleben ein, doch kaum einer kennt den Gemeinsamen Bundesausschuss. Drei aktuelle Beispiele: Die telefonische Einholung einer Krankschreibung bei Atemwegsinfekten beim Arzt wird bis 30. September verlängert. Statt zehn Ergotherapien darf ein Arzt künftig bei bestimmen Diagnosen gleich 20 verschreiben. Versicherte können sich Spermien beziehungsweise Eizellen einfrieren lassen, falls sie eine keimzellenschädigende Therapie vor sich haben und später eine künstliche Befruchtung wollen – ihre Krankenkasse wird dies und auch die Lagerkosten von jährlich 300 Euro zahlen.