Die neuen Facebook-Regeln werden von Datenschützern und Verbrauchern heftig kritisiert. Foto: dpa

Im Streit um die neuen Facebook-Regeln haben die Verbraucherzentralen das Netzwerk abgemahnt. Geht der Fall vor Gericht, muss Facebook voraussichtlich einige seiner Richtlinien ändern.

Stuttgart - Kommt es zu einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV) gegen Facebook, werden die Verbraucherschützer wahrscheinlich recht bekommen. Das sagte der Stuttgarter Rechtsanwalt Philip M. Jakober unserer Zeitung. Der VZBV hatte das Online-Netzwerk aufgrund seiner neuen Nutzungsregeln abgemahnt und gefordert, dass Facebook seine Klauseln ändert. „Alles, was in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht transparent für den Nutzer geregelt ist, wird in Deutschland tendenziell als rechtswidrig eingestuft“, so Jakober. Die aktualisierten Bedingungen von Facebook seien sehr undurchsichtig.

Eine Grundsatzentscheidung in Deutschland könnte langfristig sogar Auswirkungen auf die europäische Gesetzgebung haben, meint Jakober: „Wenn Deutschland seine Vorreiterrolle wahrnimmt und Facebook verurteilt, wird das aller Wahrscheinlichkeit nach europarechtlich besprochen werden. Es ist durchaus denkbar, dass sich Brüssel dann zu einer europaweiten Richtlinie oder Verordnung entschließt.“

Rund 27 Millionen Nutzer in Deutschland

Der VZBV hält 19 Punkte in den Nutzungsregeln für rechtswidrig. Ein Dorn im Auge ist ihm insbesondere die Auswertung von Nutzerdaten zur Verknüpfung mit Werbung. Derzeit sind rund 27 Millionen Nutzer in Deutschland angemeldet, die Facebook mindestens einmal pro Monat besuchen. „Für sie erschließt sich nicht auf den ersten Blick, wann welche Daten für welche Zwecke verwendet werden“, erklärte der Verband. Nach deutschem Recht dürfen Unternehmen persönliche Daten nur verwerten, wenn die Nutzer dem zustimmen. Eine separate Einwilligung dafür fehle bei Facebook.

Die Verbraucherzentralen bemängeln zudem das Verbot, sich unter einem Pseudonym zu registrieren (Klarnamenpflicht) sowie diverse Voreinstellungen, die von den Nutzern erst rückgängig gemacht werden müssen. So sehen sie ein Problem darin, dass das Auffinden durch Suchmaschinen wie Google bereits voreingestellt ist – genauso wie der Kreis der Nutzer, die Beiträge eines neuen Mitglieds sehen können. Denn das können unter Umständen viel mehr sein, als der Neuling vermutet.

„Auch die Entscheidung darüber, ob soziale Handlungen wie das ‚Liken‘ in Verbindung mit dem Namen des Nutzers für Werbung verwendet werden dürfen, nimmt Facebook seinen Nutzern zunächst ab“, kritisiert der VZBV. Seiner Ansicht nach sind in diesen Fragen ausdrückliche Einwilligungen erforderlich.

"Einige Punkte in den neuen AGB sind eklatant"

Diese Einschätzung teilt Jakober. „Einige Punkte in den neuen AGB sind eklatant. Um Daten nicht unfreiwillig preiszugeben, muss sich der Nutzer direkt nach der Registrierung mit den Voreinstellungen befassen“, sagt er. Dass die Nutzer selbst aktiv werden müssen, widerspreche klar dem Einwilligungsrecht: „Dem normalen Nutzer ist nicht zuzumuten, dass er diese Maßnahmen trifft. Ihm werden Daten unrechtmäßig entlockt.“

Auch das Verbot, sich unter einem Pseudonym bei Facebook anzumelden, widerspreche dem Teledienstedatenschutzgesetz, so Jakober: „Soweit es technisch möglich und zumutbar ist, muss es Nutzern möglich sein, Decknamen zu verwenden.“ Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) stärkte den Verbraucherschützern ebenfalls den Rücken. Der Verband greife berechtigte Kritikpunkte auf, sagte Maas.

Birgit Perschke, Pressesprecherin der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, kritisiert Facebook ebenfalls: „Der Nutzer hat keine Auswahlmöglichkeit. Will er sich registrieren, gilt die Devise: Friss oder stirb. Das ist nicht zeitmäßig und entspricht auch nicht dem deutschen Recht.“ Perschke selbst ist nicht angemeldet: „Insbesondere wegen der neuen Bedingungen.“

Der VZBV warf Facebook weiterhin vor, das eigene Geschäftsmodell zu verharmlosen. „Facebook ist und bleibt kostenlos“, heißt es auf der Anmeldeseite des Netzwerks. „So kostenlos ist Facebook eben nicht“, sagte Carola Elbrecht, Expertin für Digitales bei den Verbraucherzentralen. „Es ist kein Geheimnis, dass Facebook mit den Daten seiner Nutzer Geld verdient. Trotzdem wird der Werbecharakter verschleiert. Die Daten führen ja zu den Gewinnen.“

Ist den Menschen das Modell bewusst?

Rechtsanwalt Jakober hält dieses Argument für nicht tiefgreifend. „Selbstverständlich verdient Facebook mit den Daten Geld. Doch für die Nutzer bleibt das Netzwerk tatsächlich kostenlos“, erklärte er. In diesem Punkt sieht der Jurist vor Gericht daher keine großen Erfolgschancen für den VZBV. Datenschützerin Birgit Perschke fragt sich derweil, ob den Menschen überhaupt bewusst ist, was hinter dem Geschäftsmodell steckt. „Da ist Aufklärung gefordert“, sagt sie, „vor allem bei Kindern und Jugendlichen.“

Mit der Abmahnung will der VZBV erreichen, dass Facebook die Klauseln ändert. Das Unternehmen hat bis zum 16. März Zeit zu reagieren. Wenn es sich weigert, die von dem Verband eingeforderte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, müssten die Verbraucherschützer den Klageweg beschreiten.

Bisher sieht es ganz danach aus: Facebook wies die Vorwürfe am vergangenen Donnerstag zurück. „Wir sind zuversichtlich, dass die Aktualisierungen dem geltenden Recht entsprechen“, erklärte das Online-Netzwerk. Die Verbraucherzentralen selbst hätten gelobt, dass die Bedingungen nun einfacher zu verstehen seien.

„Wir sind überrascht, dass sich der VZBV auf Richtlinien und Funktionen fokussiert, die seit zehn Jahren von Facebook verwendet werden. Dazu gehört, dass Menschen mit ihren echten Namen auf unserer Plattform sind.“ Facebook verwies auf die irische Datenschutzbehörde, mit der man regelmäßig über Nutzungsbedingungen spreche.

Das US-amerikanische Unternehmen führt seine Geschäfte in Europa von Irland aus. Daher seien die dortigen Datenschützer für das Unternehmen zuständig, hieß es von Facebook. Rechtsanwalt Jakober widerspricht: Da es sich in dieser Angelegenheit um die Rechte deutscher Nutzer handle, sei davon auszugehen, dass deutsches Recht angewendet werde. Eine Anwendung des irischen Rechtssystems auf einen Prozess in einer deutschen Stadt hält er für eher unwahrscheinlich.

Dass es vorab zu einer außergerichtlichen Einigung zwischen Facebook und dem VZBV kommt, hält der Rechtsanwalt ebenso für unrealistisch. Bei der Weitergabe von Daten an Dritte sei vor allem die Klarnamenpflicht wirtschaftlich wichtig für das Netzwerk. Facebook werde diese sicherlich nicht kampflos aufgeben. Noch gibt es für das Unternehmen aber keinen Grund zur Sorge: Zu einem rechtskräftigen Urteil komme es frühestens in zwei bis drei Jahren, schätzt Jakober – falls die Parteien überhaupt vor Gericht ziehen.