Der Zugang zum Landtag könnte für Einzelne künftig beschränkt werden. Foto: dpa

Bisher werden Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen im baden-württembergischen Landtag nicht überprüft. Das könnte sich ändern.

Stuttgart - Der baden-württembergische Landtag will Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen künftig strenger kontrollieren können, um extremistische Personen von entscheidenden Positionen fernzuhalten. Das hat das Präsidium des Landtags in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. „Das Landesparlament muss jeglichen Verdacht ausräumen, seine schützende Hand selbst über nachgewiesen unzuverlässige Mitarbeiter zu halten – egal auf welcher Gehaltsliste sie stehen“, sagte Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) am Mittwoch in Stuttgart. Die neuen Regelungen sollen nach der Sommerpause in Kraft treten. „Ich bin froh, dass das Präsidium meine Vorschläge in großer Einhelligkeit mitträgt“, so Aras.

Das Präsidium, dem Abgeordnete aller fünf Fraktionen angehören, einigte sich darauf, die Hausordnung des Landtags in Anlehnung an die Regelungen des Deutschen Bundestages zu ändern – aber „maßgeschneidert für Baden-Württemberg“. Entsprechende Hausordnungen gibt es bereits in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen. Nach der Sommerpause soll die Landtagsverwaltung dem Präsidium einen detaillierten Vorschlag vorlegen.

Umstrittener Afd-Mitarbeiter löst Debatte aus

Im Bundestag ist zur Überprüfung von Abgeordnetenmitarbeitern unter anderem die Einsicht in das polizeiliche Informationssystem erlaubt. Sie ermöglicht, gegenüber Beschäftigten von Abgeordneten ein Hausverbot zu erlassen, wenn zu befürchten ist, dass von diesen Gefahren für den Bundestag oder Parlamentsbetrieb ausgehen. Die betroffenen Beschäftigten hätten dann nur noch Zutritt zu den Räumen der jeweiligen Fraktion beziehungsweise der jeweiligen Abgeordneten. In Stuttgart dürften sie in einem solchen Fall den Landtag nicht mehr betreten. Die Büros der Abgeordneten liegen außerhalb des Parlamentsgebäudes.

Zudem will das Landtagspräsidium auch das Abgeordnetengesetz ändern. Ein Zusatz soll es möglich machen, Abgeordneten die Kostenerstattung für Mitarbeiter zu streichen, denen verfassungsfeindliche Bestrebungen nachgewiesen werden können. Dafür ist die Zustimmung des Landtags nötig.

Hintergrund der geplanten Änderungen sind Berichte über einen umstrittenen Mitarbeiter von zwei AfD-Abgeordneten, der dem rechtsextremen Spektrum angehört und im Internet gegen Ausländer gehetzt hat. Grüne und SPD im Landtag forderten nach Bekanntwerden von Details Konsequenzen.

Bundestag verweigert Ex-RAF-Terrorist Hausausweis

Im Landtag gibt es verschiedene Dienstverhältnisse. Neben der Landtagsverwaltung können auch die Fraktionen sowie einzelne Abgeordnete Mitarbeiter einstellen. Dafür erhält jeder Abgeordnete vom Land bis zu 10 900 Euro monatlich. Wen sie beschäftigen, entscheiden die jeweiligen Fraktionen in eigener Verantwortung. Die bisherige Mitarbeiterrichtlinie des Landtags empfiehlt zwar die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Wird dieses jedoch nicht verlangt oder vorgelegt, gibt es keine Sanktionsmöglichkeiten.

„Es ist ein wichtiges Signal, dass wir geschlossen für neue Regeln gegen verfassungsfeindliche Umtriebe votiert haben“, erklärte der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Hans-Ulrich Sckerl, am Mittwoch. „Die Botschaft ist klar: Wir sind nicht bereit, den Landtag zum Tummelplatz von Rechtsextremisten oder Verfassungsfeinden werden zu lassen. Es ist wichtig, dass wir mit einer neuen Hausordnung Grenzüberschreitungen und Verletzungen der parlamentarischen Ordnung einen Riegel vorschieben.“ Sein SPD-Kollege Reinhold Gall sagte, er hoffe, dass im Herbst tatsächlich entsprechende Regelungen beschlossen würden.

In Berlin hat der Bundestag aufgrund der Regelung dem ehemaligen Terroristen Christian Klar einen Hausausweis verweigert. Ein Linken-Abgeordneter hatte das frühere Mitglied der Roten Armee Fraktion nach seiner Freilassung aus der Haft als freien Mitarbeiter für die technische Pflege seiner Webseite beschäftigt.