Schiedsrichter können bei einem absichtlichen Hustangriff eine Rote Karte geben. Foto: imago images/LaPresse/Cafaro

Wer auf dem Fußballplatz künftig einen Schiedsrichter oder Spieler absichtlich anhustet, kann dafür mit einer Roten Karte bestraft werden. Die neue Regel wird zum Schutz vor dem Coronavirus eingeführt.

Zürich - Fußballer können zukünftig auch wegen absichtlichen Hustens in Richtung Schiedsrichter oder anderen Spielern des Feldes verwiesen worden. Das beschlossen die Regelhüter des International Football Association Board (Ifab). Die neue Richtlinie wurde zum Schutz vor dem Coronavirus in das Regelwerk aufgenommen. Jede Bestrafung liegt aber im Ermessen des Schiedsrichters.

Bei zufälligem Husten oder bei einem großen Abstand zwischen den Spielern solle der Schiedsrichter keine Maßnahmen ergreifen, heißt es weiter. Es müsse eine eindeutige Handlung vorliegen.