Auch weiterhin gilt in den Friseursalons die Maskenpflicht. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Wer die Haare schön haben will, muss in den Friseursalons einen Schnelltest oder den Impfpass vorlegen. So will es die aktualisierte Corona-Verordnung des Landes. Das sagen die Friseure in Stuttgart dazu.

Stuttgart - Ihren traditionell freien Montag haben viele Salonbesitzer in Stuttgart damit verbracht zu telefonieren. Seit Montag und zunächst bis 16. Mai gilt die aktualisierte Corona-Verordnung des Landes. Sie besagt, dass ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen Friseure ihre Kunden nur bedienen dürfen, wenn diese entweder einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnelltest vorzeigen, den Impfpass mit zwei Impfungen oder aber den Nachweis, dass sie bereits mit dem Coronavirus infiziert waren und die Erkrankung überstanden haben. Offenbar hat so mancher Kunde nach dem Telefonat seinen Friseurtermin diese Woche erst mal abgesagt.