Wer welche Maske im ÖPNV tragen muss, wird von den Ländern teils unterschiedlich geregelt. Foto: dpa/Christoph Soeder

Seit dem 1. Oktober gilt in Deutschland eine neue Corona-Verordnung. Die Bundesregierung gibt darin den Ländern die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen eigenständig schärfere Regeln zu treffen. Was jetzt wo gilt.

Vom 1. Oktober bis zum 7. April 2023 gelten in Deutschland neue Corona-Regeln. So müssen Reisende ab 14 Jahren im Fernverkehr eine FFP2-Maske tragen. In Arztpraxen ist für Besucher und Patienten ebenfalls eine FFP2-Maske vorgeschrieben. Beim Besuch von Krankenhäusern und anderen vergleichbaren Pflegeeinrichtungen ist neben dem Tragen einer FFP2-Maske noch ein negativer Test nötig. Die Länder konnten neben den bundesweit geltenden Maßnahmen noch weitergehende Regeln sowie Ausnahmen von der Testpflicht beschließen und haben dies insbesondere mit Blick auf den öffentlichen Nahverkehr getan. Eine Übersicht (Stand 14. Oktober 2022):

Baden-Württemberg

Im öffentlichen Nahverkehr gilt zusätzlich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske für alle ab sechs Jahren. Eine allgemeine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen besteht bislang nicht.

Bayern

Fahrgäste ab sechs Jahren müssen im ÖPNV mindestens eine medizinische Maske tragen. Besucher und Beschäftigte von Krankenhäusern und anderen Pflegeeinrichtungen benötigen einen Test. Nicht-immunisierte Beschäftigte müssen sich dreimal pro Woche testen, immunisierte zweimal pro Woche.

Berlin

In der Hauptstadt gilt im ÖPNV eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske für Fahrgäste zwischen sechs und 14 Jahren. Ab 14 Jahren ist eine FFP2-Maske vorgeschrieben. Die Gesundheitssenatorin Ulrike Gote prüft derzeit, ob bald auch wieder in Läden, Museen und anderen öffentlichen Gebäuden Maskenpflicht gelten könnte.

Brandenburg

Vom sechsten bis zum 14. Lebensjahr muss im ÖPNV eine medizinische Maske getragen werden. Ab diesem Alter wird das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht.

Bremen

Auch das Bundesland Bremen hat verstärkte Regeln für den ÖPNV festgesetzt. Dort müssen Fahrgäste zwischen sechs und 14 Jahren mindestens eine Alltagsmaske tragen. Ab 14 Jahren wird das Tragen einer medizinischen oder besseren Maske Pflicht.

Hamburg

Im öffentlichen Nahverkehr der Hansestadt müssen alle Gäste ab sechs Jahren mindestens eine medizinische Maske tragen. Eine FFP2-Maske ist nicht vorgeschrieben, die Landesregierung empfiehlt dies jedoch ausdrücklich.

Hessen

Wie in Hamburg gilt in Hessen für Fahrgäste ab sechs Jahren im ÖPNV eine Maskenpflicht. Dabei muss mindestens eine medizinische Maske getragen werden. Auch hier ist eine FFP2-Maske nicht Pflicht.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern muss im ÖPNV ab sechs Jahren mindestens eine medizinische Maske getragen werden. Immunisierte Personen können auch ohne einen negativen Test Krankenhäuser betreten.

Niedersachsen

Wer in Niedersachsen mit dem ÖPNV fährt, muss im Alter von sechs bis 14 Jahren mindestens eine medizinische Maske tragen. Ab dann gilt FFP2-Maskenpflicht.

Nordrhein-Westfalen

Ab dem sechsten Lebensjahr besteht die Pflicht, im Nahverkehr mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Für vollständig geimpfte Personen kann in Justizvollzugsanstalten sowie in Unterkünften für Geflüchtete auf einen Test verzichtet werden.

Rheinland-Pfalz

Im ÖPNV müssen Fahrgäste vom sechsten bis zum 14. Lebensjahr mindestens eine medizinische Maske tragen. Ab dann wird eine FFP2-Maske Pflicht. Wer immunisiert ist, fällt nicht unter die Testpflicht bei Krankenhausbesuchen.

Saarland

Wer mindestens sechs Jahre alt ist und im Saarland mit dem Nahverkehr fährt, muss mindestens eine medizinische Maske tragen. Wegen hoher Fallzahlen will die Landesregierung die Maßnahmen wohl bald verschärfen. Beschäftigte in Krankenhäusern, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen sich dreimal pro Woche testen lassen. Diejenigen, die immunisiert sind, nur einmal pro Woche.

Sachsen

Im ÖPNV ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind davon ausgenommen.

Sachsen -Anhalt

Auch hier müssen Fahrgäste im Nahverkehr ab sechs Jahren mindestens eine medizinische Maske tragen.

Schleswig-Holstein

Im Schleswig-Holsteiner ÖPNV ist ab dem Alter von sechs Jahren das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske Pflicht. Wer geimpft oder genesen ist, ist von der Testpflicht in Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen befreit.

Thüringen

Auch wer in Thüringen mit dem Nahverkehr fährt, muss ab dem Alter von sechs Jahren mindestens eine medizinische Maske tragen. Wer geimpft oder genesen ist, ist von der Testpflicht in Krankenhäusern und anderen Pflegeeinrichtungen ausgenommen. Dies gilt auch für Beschäftigte.