Rote Würste verkaufen und damit die coronabedingt leere Vereinskasse wieder auffüllen: Das ist zurzeit noch nicht ganz einfach. Foto: Julia Schramm/Julia Schramm

Für private Veranstaltungen gibt es in Baden-Württemberg keine Einschränkungen mehr, es dürfen mehrere Hundert Personen ohne Maske zusammenkommen. Wenn ein Verein ein Fest veranstaltet, gelten allerdings andere Regeln.

Stuttgart - Hochzeiten, Geburtstagsfeste, andere Feiern im Privaten: Für diese Art von Veranstaltungen gelten in Baden-Württemberg keine Einschränkungen mehr. Es müssen keine Masken getragen werden. Und auch Ungeimpfte dürfen an den Veranstaltungen teilnehmen, ohne sich vorher auf Corona getestet zu haben.

Maskenpflicht kann aufgehoben werden

Anders ist das bei Vereinsfesten. Dabei handle es sich nicht um private Veranstaltungen, informiert Florian Mader, ein Sprecher des baden-württembergischen Sozialministeriums. Deshalb gelte dort grundsätzlich die Maskenpflicht. Es gebe allerdings eine Ausnahme: Wenn die Feier im Freien stattfindet und der Abstand von anderthalb Metern zuverlässig eingehalten werden kann, dürften die Masken abgenommen werden.

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