In der Pandemie konnten Eltern bisher selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder zum Präsenzunterricht schicken. Das soll sich nun ändern.
Stuttgart - Wem es in der Pandemie zu heikel war, seine Kinder zum Präsenzunterricht zu schicken, konnte sie bislang Zuhause lassen. Es reichte, das der Schule formlos mitzuteilen. Volljährige Schülerinnen und Schüler konnten selbst entscheiden, ob sie zum Unterricht in der Schule gehen oder nicht. Für diejenigen, die Zuhause blieben, stellten die Lehrkräfte Fernlernmaterial zur Verfügung. Denn die Schulpflicht galt auch weiterhin.
„Nach wie vor kann es für einzelne Schülerinnen und Schüler schwerwiegende Gründe geben, die in der gegenwärtigen Situation der Pandemie gegen eine Teilnahme am
Präsenzunterricht sprechen“, schreibt nun das Kultusministerium Baden-Württemberg an die Schulleitungen. Dies sei vor allem der Fall, wenn die Kinder und Jugendlichen selbst oder deren Angehörige zu Risikogruppen gehörten. Anders als bislang plant das Kultusministerium allerdings, dass diese Gründe zukünftig mit einem „ärztlichen Attest nachgewiesen werden müssen“. Die Coronaverordnung Schule soll „deshalb dahingehend angepasst werden“.
Lesen Sie aus unserem Plus-Angebot: Was im neuen Schuljahr anders wird
Als einen Grund für die Änderung nennt das Kultusministerium diesen: „Uns gegenüber wurde vielfach die Sorge geäußert, dass wir aufgrund dieser Regelung genau die Schülerinnen und Schüler verlieren könnten, für die Unterricht in der Präsenz besonders wichtig wäre.“
Der Philologenverband hatte eine solche Attestpflicht bereits Ende 2020 gefordert. Damals hatte das Ministerium auf die niedrige Zahl der Kinder verwiesen, die nicht zum Präsenzunterricht kämen. Damals nahmen rund ein Prozent der Schülerinnen und Schüler dauerhaft nicht am Präsenzunterricht teil. Seither habe man keine neuen Zahlen erhoben, heißt es vom Kultusministerium.
Im nächsten Jahr soll gelutscht statt gepopelt werden
Weitere Änderungen im neuen Schuljahr sind unter anderem, dass in den ersten beiden Schulwochen wieder verpflichtend Masken im Unterricht getragen werden müssen und das Kultusministerium bei der Testpflicht auf so genannte PCR-Pool-Tests setzt, bei denen die Schüler lutschen anstatt zu popeln. Die Sammelprobe wird dann im Labor ausgewertet. Ist sie positiv, muss jedes Kind noch einmal extra einen PCR-Test ablegen.