Auch an Schulen gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen von Masken. (Archivbild) Foto: dpa/Guido Kirchner

Ab dem 20. März gelten viele Corona-Regeln im Südwesten nicht mehr. Doch die Landesregierung von Baden-Württemberg hält an der Maskenpflicht in Innenräumen weiterhin fest.

Die Menschen im Südwesten werden die Masken in Innenräumen und an Schulen nicht los. Wegen der hohen Infektionszahlen will Baden-Württemberg die Corona-Regeln am 20. März noch nicht vollständig auslaufen lassen. Man werde eine Übergangsfrist bis zum 2. April nutzen, kündigte Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU) am Dienstag in Stuttgart an. Das betreffe in erster Linie die Maskenpflicht drinnen und an Schulen. Man prüfe derzeit zudem, ob man weitere Einschränkungen verlängern könne, sagte eine Sprecherin des Staatsministeriums.

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Aufgrund des heftigen Infektionsgeschehens sei das Festhalten an Maßnahmen zwingend notwendig, sagte Strobl. Man habe derzeit die „höchsten Infektionszahlen forever“. Das Land ziehe notgedrungen die Karte der Übergangsfrist. Der Vize-Regierungschef kritisierte, dass der Bund den Ländern jetzt im Kampf gegen die Pandemie die Verantwortung zuschiebe, aber ihnen die Möglichkeiten nehme, das das Virus weiter einzudämmen.

Beratung am Mittwoch im Bundestag

Eigentlich sollten nach einem Bund-Länder-Beschluss am 20. März alle tiefgreifenderen Maßnahmen wegfallen. Nur ein sogenannter Basisschutz soll bleiben: Der Entwurf der Ampel-Regierung sieht lediglich noch eine Maskenpflicht in Pflegeheimen, Kliniken und im Nahverkehr vor - und eine Testpflicht in Heimen und Schulen. Sollte sich die Corona-Lage regional verschärfen, können die Länder nach dem Entwurf per Parlamentsbeschluss strengere Regeln einführen, wenn auch weniger als bisher. Eine Hotspot-Regelung soll den Ländern aber weiterhin Eingriffsmöglichkeiten geben. Der Entwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) soll am Mittwoch erstmals im Bundestag beraten werden.

Baden-Württemberg hatte in den vergangenen Tagen die Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP immer wieder kritisiert, dass sie den Ländern den Instrumentenkasten nehme, um bei einer erneuten Überlastung der Kliniken gegenzusteuern.

Übergangsfrist gilt bis zum 2. April

Bundesgesundheitsminister Lauterbach rief die Länder am Dienstag dazu auf, die Übergangsfrist bis zum 2. April zu nutzen. Anschließend müssten die Länder die neuen Hotspot-Regelungen nutzen, um das Geschehen in den Griff zu bekommen. „Das kann zur Not auch darauf hinauslaufen, dass wenn die Situation in einem ganzen Bundesland so prekär ist, dass ein ganzes Bundesland sich zum Hotspot erklärt, wie das jetzt zum Beispiel Bayern überlegt“, sagte Lauterbach im ARD-„Morgenmagazin“. Es werde keinen Freedom Day geben, betonte der Bundesminister. „Wir sind nicht in der Situation, als dass man jetzt alle Maßnahmen fallen lassen könnte.“

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Strobl sagte mit Blick auf den Berliner Gesetzentwurf, es sei absolut unzureichend, was sich da abzeichne. Man befinde sich auf „rechtlich außerordentlich schwierigem Grund“. Man werde sich das Gesetz ansehen und prüfen, was im Land noch gemacht werden könne, falls sich die Corona-Lage wieder verschlimmere. Strobl kritisierte, dass man nicht mehr bundesweit einheitlich vorgehe, sondern jedes Land alleine sei im Kampf gegen Corona. Der Bund sei in einer Art Blindflug unterwegs - „und die Länder sitzen halt im Flugzeug mit drin“.

Stufensystem soll wohl abgeschafft werden

Das Land feilt nun an einer neuen Verordnung, die am Wochenende in Kraft treten soll, kündigte ein Regierungssprecher an. Das mehrstufige Warnsystem im Südwesten, das seit Monaten Maßnahmen vorgibt abhängig von der Belastung der Kliniken, wird damit Geschichte sein. Man müsse das Bundesrecht nun umsetzen, sagte der Sprecher. Das Land habe aber zumindest die Möglichkeit, vorübergehend an der Maskenpflicht in Innenräumen und Schulen festzuhalten - und davon werde man auch Gebrauch machen.

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Die Bildungsverbände sprachen sich für eine Verlängerung der Maskenpflicht an Schulen aus - auch über den 2. April hinaus. Der Vorsitzende des Philologenverbands, Ralph Scholl, warf den Politikern vor, den Maskengegnern nachzugeben. „In den Schulen werden bei jedem Testen Corona-infizierte Schüler gefunden“, sagte Scholl. „Und infizierte Kinder und Jugendliche stecken typischerweise ihre gesamte Familie an.“ Auch der VBE-Landesvorsitzende Gerhard Brand sieht keinen Spielraum für Lockerungen. Die geplanten Lockerungen seien in einer Phase geplant worden, in der die Inzidenz fiel, sagte Brand. In der jetzigen Situation fehle aber Legitimation für eine Lockerung.

Gewerkschaft fordert längere Laufzeit der Maskenpflicht

Die Landeschefin der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Monika Stein, fordert, die Maskenpflicht bis zu den Osterferien Mitte April zu verlängern. Es sei viel zu wenig bekannt über die Langzeitfolgen einer Covid-Infektion. Außerdem verhindere die Maskenpflicht weiteren Unterrichtsausfall. „Die Kitas und Schulen sind alle am Limit“, sagte Stein. „Jede Person, die ausfällt, führt zu Unterrichtsausfall.“ Stein erinnerte auch an die Aufgabe, geflüchtete Kinder und Jugendliche aufzunehmen, zudem seien viele Abschlussprüfungen geplant. „Wenn die Masken dazu beitragen, das weniger Erzieher*innen und Lehrkräfte ausfallen, lohnt sich auch dafür diese Schutzmaßnahme.“

Die baden-württembergischen Gastronomen und Hoteliers kritisieren die erneut kurze Vorlaufzeit, mit der sich Betriebe und Beschäftigte auf politische Entscheidungen einstellen müssten. „Auch jetzt ist wieder nicht klar, was ab Sonntag für die Branche im Land im Einzelnen gelten wird“, sagte der Sprecher des Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA), Daniel Ohl. Es sei nicht entscheidend, dass Gäste in Innenräumen nun 14 Tage länger Masken tragen müssten. „Wichtiger ist die Sicherheit, dass die angekündigten Lockerungen kommen.“