Beschlossen wurde auch, dass Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld größtenteils steuerfrei bleiben. Foto: dpa/Jörg Carstensen

Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie wird vorübergehend von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Auch berufstätige Eltern, die ihre Kinder wegen der Corona-Krise zuhause betreuen müssen, sollen mehr Hilfen vom Staat bekommen.

Berlin - Berufstätige Eltern, die ihre Kinder wegen der Corona-Krise zuhause betreuen müssen, sollen mehr Hilfen vom Staat bekommen. Der Lohnersatz wegen eingeschränkten Kita- und Schulbetriebs soll künftig nicht mehr nur 6, sondern bis zu 20 Wochen lang gezahlt werden. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag.

Mehrwertsteuersenkung

Im gleichen Gesetz wurde die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie vorübergehend von 19 auf 7 Prozent gesenkt. So sollen Restaurants unterstützt werden, die wegen der Pandemie große Umsatzeinbrüche haben. Die Opposition kritisierte, dass Bars und Kneipen, die ausschließlich Getränke verkaufen, dabei unberücksichtigt bleiben.

Beschlossen wurde auch, dass Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld größtenteils steuerfrei bleiben.