Nach dem Wein sollte der Alkoholtest folgen. Foto: dpa

Ab Juli müssen Autofahrer in Frankreich Alkoholtester dabeihaben – Zahl der Verkehrstoten soll so sinken.

Stuttgart - Ein Gläschen geht noch – oder war es doch eins zu viel? Egal, die kurze Strecke von der Kneipe nach Hause kann man schon noch fahren. In Frankreich führen solche Fehlentscheidungen dazu, dass ein Drittel aller tödlichen Verkehrsunfälle auf Alkoholgenuss zurückzuführen ist. Weswegen ab dem 1. Juli in jedem Auto ein Alkoholtest-Set mitgeführt werden muss – auch von Urlaubern.

Bevor Autofahrer sich nach einer Feier ans Steuer setzen, sollen sie in Frankreich künftig einmal kräftig in eine Plastiktüte pusten – allerdings erst etwa eine halbe Stunde nach dem letzten Bier. So lange dauert es nämlich, bis der Alkohol im Blut und in der Atemluft angekommen ist. Die Luft entweicht dann durch ein Messröhrchen aus der Tüte, die Chemikalien darin verfärben sich bei entsprechendem Alkoholisierungsgrad. Zu haben sind solche einfachen Tests ab zwei Euro in französischen Supermärkten, Apotheken oder Tankstellen. Sie müssen der französischen Norm (NF X 20-702) entsprechen und tragen außerdem ein verhältnismäßig kurzes Haltbarkeitsdatum, das nicht abgelaufen sein darf.

Am besten packt man gleich mehrere Test-Sets ins Auto, denn einerseits sollte im Zweifelsfall vor der Fahrt gepustet werden, andererseits muss jeder, der ab dem 1. Juli in eine französische Verkehrskontrolle kommt, einen unbenutzten Einwegtest vorzeigen. Fehlt dieser, gibt es ein Bußgeld von 11 Euro, außerdem muss innerhalb der folgenden fünf Tage ein unbenutztes Test-Set bei der nächsten Polizei vorgezeigt werden, sonst werden weitere 90 Euro fällig. Verhängt werden sollen die Bußgelder laut Automobilclub ADAC jedoch erst ab 1. November.

Ob die Selbstkontrollen wirklich dazu führen, die Todeszahlen zu senken? Der ADAC sieht das skeptisch. Die Experten haben verschiedene Einwegtests mit den Messgeräten der Polizei verglichen. Das Ergebnis: Bei den zehn Testpersonen zeigten die Einwegtests meist 0,5 Promille an. Die Polizeigeräte hingegen zeigten häufig einen niedrigeren oder höheren Wert. „Damit bestätigen die Röhrchen dem Nutzer nur, dass überhaupt Alkohol getrunken wurde. Aber das sollte auch jeder selbst wissen“, sagt Ulrich May von der Juristischen Zentrale des ADAC. Wie in Deutschland gilt auch in Frankreich eine 0,5-Promille-Grenze.

Mit einem Alkoholtest-Set im Gepäck kommen Urlauber künftig zwar ohne Bußgeld durch Frankreich. In Deutschland und den anderen EU-Ländern gehören aber noch weitere Dinge ins Gepäck, bei deren Fehlen die Polizei zur Kasse bittet:

Was alles ins Auto muss

Verbandskasten: Er ist wie in Deutschland fast überall Pflicht. Fehlt er, ist er unvollständig oder hat ein abgelaufenes Haltbarkeitsdatum, kann die Polizei bei Kontrollen ein Bußgeld kassieren. In einen vollständigen Verbandskasten gehören neben Verbandsmaterialien wie Mullbinde, Wundauflage, Dreieckstuch und Heftpflaster unter anderem Sterilmaterialien (Kompressen, Verbandpäckchen und Verbandtuch), Pinzetten, Einmalhandschuhe, Schere und eine Rettungsdecke.

Warnweste: In Deutschland muss man in privat genutzten Autos keine Warnweste dabeihaben. Dennoch wird das Tragen bei Unfällen oder Pannen empfohlen, genauso wie in Finnland. In folgenden europäischen Ländern hingegen müssen alle Insassen, die nach einem Unfall oder einer Panne auf Autobahn oder Landstraßen das Fahrzeug verlassen, eine rote, gelbe oder orangefarbene Warnweste tragen: Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Frankreich, Italien, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Moldawien, Montenegro, Norwegen, Österreich, Rumänien, Serbien, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.

Ins Auto gehört zumindest eine Warnweste für den Fahrer, die so verstaut werden sollte, dass man sie anziehen kann, bevor das Auto verlassen wird, um das Warndreieck aufzustellen. Wird sie nicht getragen, kann es Bußgelder zwischen 14 Euro (Österreich) und 110 Euro (Ungarn) geben. In Portugal gibt es die Warnwesten-Pflicht nur für Autos mit portugiesischem Kennzeichen. Für Urlauber ist sie also nur dann relevant, wenn sie beispielsweise einen Mietwagen nutzen. Dort und in anderen Ländern mit Warnwestenpflicht sollte man prüfen, ob die Westen auch wirklich im Mietwagen sind. Fehlen sie, wird ein mögliches Bußgeld dem jeweiligen Fahrer, also dem Mieter, und nicht dem Fahrzeughalter auferlegt.

Für Motorradfahrer gibt es in folgenden Ländern eine Warnwestenpflicht: Belgien, Bulgarien, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Moldawien, Montenegro, Norwegen, Portugal, Serbien, Slowakei und Ungarn.

Warndreieck: Es muss nach der Straßenverkehrsordnung in jedem Fahrzeug in Deutschland vorhanden sein. Gleiches gilt auch für die meisten anderen europäischen Länder. Bei einer Panne oder einem Unfall sollte das Warndreieck im Stadtverkehr etwa 50 Meter vor dem Fahrzeug aufgestellt werden. Auf Autobahnen ist ein Abstand von 200 Metern vorgeschrieben, das sind vier Leitpfosten. Befindet sich das Auto hinter einer Kurve oder Kuppe, muss das Warndreieck vor der Sichtbehinderung stehen.

Feuerlöscher: In Polen ist ein Feuerlöscher in Pkw vorgeschrieben – allerdings nur für Autos mit polnischem Kennzeichen. In Schweden wird Autofahrern empfohlen, einen Feuerlöscher dabeizuhaben. Die Geräte müssen regelmäßig von Fachleuten gewartet werden, der Termin steht auf der Prüfplakette.