Die Berechnung der Grundsteuer ändert sich 2025. Über die neue Belastung für Eigentümer und Mieter entscheidet letztlich die Kommune. Dabei wird es auch Verlierer geben.
In den nächsten Wochen soll der neu gewählte Gemeinderat über die Höhe des Grundsteuer-Hebesatzes entscheiden. Dazu gibt es aus der Verwaltung erstmals eine Abschätzung. Die Grundsteuer ist eine der wenigen Positionen auf der Habenseite, über die die Stadt allein befinden kann. Anders als die Gewerbesteuer ist sie nicht von der Konjunktur abhängig. Bislang bringt sie der Landeshauptstadt rund 160 Millionen Euro pro Jahr ein, dieser Betrag ist auch im Etat für 2025 vorgesehen. Die Gewerbesteuereinnahme ist mit 1,2 Milliarden Euro veranschlagt.
Verfassungsgericht als Auslöser
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 wird die Grundsteuer reformiert. Bereits seit 2002, so das Gericht, sei die Einheitsbewertung von Grundvermögen nicht mehr mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar. Das Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1964 habe zu „gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen“ geführt. Die Landesregierung hat sich für ein neues Grundsteuermodell entschieden, bei dem der Bodenwert die zentrale Größe ist. Maßgebend sind von 2025 an die Bodenrichtwerte der Gemeinden aus 2022, sie werden von Gutachterausschüssen festgelegt.
Inzwischen haben laut Stadtverwaltung weit mehr als 90 Prozent aller Eigentümer ihren neuen Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt erhalten. Der ist Basis für die weitere Berechnung. Multipliziert mit dem Hebesatz ergibt sich die neue, vom 1. Januar an zu zahlende Grundsteuer B.
2010 starker Aufschlag in Stuttgart
Der Hebesatz für die Grundsteuer liegt in Stuttgart seit 2010 bei 520 Punkten. Damals hatte es im Vergleich zum Vorjahr einen Aufschlag von 30 Prozent gegeben. Die Mehreinnahmen sollten zur beschleunigten Sanierung von Schulbauten eingesetzt werden. Der Gemeinderat hatte dazu zunächst jährlich 50, inzwischen 40 Millionen Euro vorgesehen. Seitdem ist der Hebesatz nur 2019 einmalig verändert worden. Er sank damals auf Antrag der CDU für ein Jahr auf 420 Punkte. Eigentümer, die vermieten, können die Grundsteuer auf die Miete umlegen.
Bürgermeister macht erste Ansage
Finanzbürgermeister Thomas Fuhrmann (CDU) und der Gemeinderat haben vor Monaten versichert, dass die Grundsteuerreform von der Kommune nicht zu einer automatischen Steuererhöhung genutzt werden soll. Der Etatposten von 160 Millionen soll sich also nicht wesentlich verändern. Mit den inzwischen vorliegenden Messbescheiden hat die Verwaltung neu gerechnet. „Es lässt sich bereits heute sagen, dass der neue Hebesatz ab 2025 in Stuttgart weit niedriger als der derzeitige Hebesatz sein wird“, so Fuhrmann auf Anfrage.
Konkret spricht er von einem Hebesatz von „voraussichtlich unter 200 von Hundert“. Das wäre eine Reduzierung von rund 62 Prozent. Diese Absenkung und die versprochene Aufkommensneutralität bedeuten aber nicht, dass die Grundsteuer bei allen Zahlern unverändert bleibt. Trotz der starken Hebesatzsenkung werde es „naturgemäß Gewinner und Verlierer der Reform geben“, so der Bürgermeister. Der neue Satz solle im Herbst beschlossen werden. In Stuttgart gibt es laut jüngster Zählung 320 200 Wohnungen. Im Grundsatz können Eigentümer oder Mieter von sehr dicht bebauten Grundstücken künftig eher mit einer Reduzierung der Steuerlast rechnen. Wer ein kleines Haus auf großem Grundstück besitzt, wird mutmaßlich mehr zahlen müssen. Die starke Absenkung liegt auch daran, dass die nun maßgeblichen Bodenrichtwerte von 2022 damals in Stuttgart ihre absolute Spitze erreichten. Inzwischen sind sie erheblich gefallen.
Bodenrichtwerte 2022 auf Rekordhöhe
Gegen die neue Grundsteuer wird bereits vielfach geklagt. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hatte am 11. Juni 2024 zwei Klagen aus Stuttgart und Karlsruhe, die vom Steuerzahlerbund und vom Eigentümerverein Haus und Grund unterstützt werden, abgewiesen. Die Kläger sehen das Landesgrundsteuergesetz in Baden-Württemberg als verfassungswidrig an. Die Revision wurde zugelassen. Im Stuttgarter Fall hatten die klagenden Eigentümer mit dem bisherigen Hebesatz gerechnet. Sie erwarteten, vierzehnmal so viel Grundsteuer zahlen zu müssen wie bisher.