Die Berechnung der Grundsteuer ändert sich 2025. Stuttgart legt nun die letzte fehlende Ziffer in der Formel fest. Was hat das für Folgen für Hausbesitzer und Mieter?
Die Stadt Stuttgart will den Hebesatz für die Grundsteuer deutlich senken. In Stuttgart sollen die Sätze für Grundsteuer A und B künftig bei 160 Prozent liegen, teilte die Stadtverwaltung am Donnerstag mit. Endgültig festgesetzt wird der Hebesatz vom Gemeinderat, der sich erst am 21. November damit befasst. Die Verwaltung hat jetzt zunächst den Ältestenrat über die Planung informiert.
„Wir haben nun einen Satz, der nach unserer Einschätzung für die Mehrheit der Steuerzahler Vorteile mit sich bringt“, sagte Finanzbürgermeister Thomas Fuhrmann (CDU). „Klar ist aber, dass die Änderung nicht nur Gewinner schafft.“ Den neuen Wert habe die Stadt anhand von 207 000 Messbescheiden errechnet, hieß es weiter.
Hebesätze lagen bei 520 Prozent
Fuhrmann hatte eine Absenkung in der Größenordnung bereits in Aussicht gestellt. Zuletzt lagen die Hebesätze bei 520 Prozent. Die starke Absenkung liegt auch an den stark gestiegenen Bodenrichtwerten. Für die Berechnung zu Grunde gelegt werden die Werte von 2022.
Die Grundsteuer bildet eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. In diesem Jahr rechnet die Landeshauptstadt mit Einnahmen von 165 Millionen Euro pro Jahr ein. Ein Betrag in ähnlicher Höhe ist auch im Etat für 2025 vorgesehen. Damit erfüllt die Landeshauptstadt das von den Kommunen gegebene Versprechen der Aufkommensneutralität. Das heißt, dass insgesamt nicht mehr eingenommen wird, als bisher. Das Finanzministerium hat im September für jede Kommune im Land einen Korridor errechnet, der einen aufkommensneutralen Hebesatz gewährleistet. Für Stuttgart schätzte das Ministerium den Wert zwischen 148 und 164 Punkten.
Was jeder zahlen muss, steht im Steuerbescheid
Was endgültig auf jeden einzelnen Steuerzahler zukommt, werden diese in ihren Steuerbescheiden ablesen können, die im kommenden Jahr verschickt werden. Wer seinen Grundsteuermessbescheid bereits vom Finanzamt erhalten hat, kann bereits jetzt eigene Berechnungen anstellen. In Stuttgart gibt es den Angaben zufolge rund 320 200 Wohnungen. Grundsätzlich gilt, dass Eigentümer oder Mieter von sehr eng bebauten Grundstücken eher mit einer geringeren Steuerlast rechnen können. Wer dagegen ein Haus auf einem großen Grundstück besitzt, für den wird es sehr wahrscheinlich teurer. Vermieter können die Grundsteuer auf ihre Mieter umlegen.
Bund und Länder haben die Berechnung der Grundsteuer nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 anpassen müssen. Die bisherigen Berechnungen der Grundsteuer beruhten auf Grundstückswerten aus dem Jahr 1964. Das habe zu „gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen“ geführt. Die Bundesländer konnten sich einem vom Bund entworfenen Modell anschließen oder eigene Berechnungen festlegen. In Baden-Württemberg wird ein so genanntes Bodenrichtwert-Modell zu Grunde gelegt.
Das baden-württembergische Modell
Bodenwert
Das Land hat sich bei der Grundsteuerreform entschieden, vom Bundesgesetz abzuweichen und setzt auf ein sogenanntes modifiziertes Bodenwertmodell. Das heißt: die Bewertung für die Grundsteuer B für betriebliche und private Grundstücke ergibt sich ausschließlich aus dem Bodenwert. Dafür werden Grundstücksfläche und Bodenrichtwert herangezogen. Sie ergeben den sogenannten Grundsteuerwert. Auf die Bebauung kommt es in dem baden-württembergischen Modell nicht an. Das ist einer der Kritikpunkte.
Berechnung
Der Grundsteuerwert wird mit der gesetzlich vorgegeben Steuermesszahl multipliziert. Daraus resultiert der Grundsteuermessbetrag. Für Grundstücke, die überwiegend zum Wohnen dienen, wird die Steuermesszahl um 30 Prozent reduziert. Zum Schluss wird der Hebesatz der Kommune auf den Grundsteuermessbetrag angewandt. Den legen die Gemeinderäte fest.