Ein Jahr lang hatten Verbände Zeit, gegen den Bebauungsplan des Neubaugebiets Häugern-Nord zu klagen. Am letzten Tag der Frist ist nun eine Klage eingegangen.
Ein Jahr lang hatten Verbände per Gesetz Zeit, um gegen den im letzten Jahr beschlossenen Bebauungsplan für das Neubaugebiet Häugern-Nord in Weil der Stadt zu klagen – und kurz vor Ablauf dieses einjährigen Frist ist das nun auch geschehen. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, hat der „Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität“, kurz VLAB, ein sogenanntes Normenkontrollverfahren am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht.
Bereits im März 2017 hatte sich der damalige Gemeinderat mit einem Aufstellungsbeschluss auf den Weg gemacht, um am Rand der Kernstadt von Weil der Stadt Wohnraum für rund 1000 Menschen auf gut zehn Hektar Fläche zu schaffen. Seither zieht sich das Verfahren, unter anderem wegen Bedenken beim Naturschutz und entsprechend notwendigen Ausgleichsmaßnahmen. Zuletzt hatte es etwa wegen der Rodung des Streuobstbestands auf der Fläche von Häugern-Nord rechtlichen Ärger gegeben.
Bis in Häugern-Nord Menschen einziehen, könnte es noch dauern
Mit der Klage des bayrischen VLAB könnte sich das Neubaugebiet nun noch weiter verzögern. Eine Begründung für das eingereichte Normenkontrollverfahren hat der Verein bisher nicht vorgelegt, dafür hat er abermals sechs Wochen Zeit. Für Bürgermeister Christian Walter sei das ein eindeutiges Zeichen dafür, dass es dem Verein vor allem um die Verzögerung des Projekts und „eher weniger um eine rechtliche Klärung“ ginge. Der VLAB hatte neben anderen Naturschutzverbänden in der Vergangenheit bereits gegen die Genehmigung zur Umwandlung der Streuobstwiesen geklagt und beide Male verloren.
Walter erklärt, dass dieser Fall sehr deutlich die Reformbedürftigkeit des Verbandsklagerechts zeige: „Dass ein Verein, der in Weil der Stadt null Aktivität und mutmaßlich null Mitglieder hat, ein örtliches und vom Gemeinderat demokratisch beschlossenes Projekt derart behindern kann, ist eigentlich eine Farce.“
Die Stadt wird nun zuerst das Verfahren am VGH abwarten, bevor die nächsten Schritte wie Erschließung und Vermarktung vorgenommen werden können.