Am Münchner Hauptbahnhof darf künftig kein Alkohol mehr getrunken werden. Foto: dpa

Wer vom Einkaufen kommt oder ein Mitbringsel für Freunde dabei hat, bleibt unbehelligt. Aber grundsätzlich gilt rund um den Münchner Hauptbahnhof nun ein Alkoholverbot. Es zielt in erster Linie auf die Trinkerszene.

München - Rund um den Münchner Hauptbahnhof gilt ab August nun ganztägig ein Alkoholverbot. Bislang war die Regelung, wonach auf den Straßen und Plätzen entlang des Verkehrsknotenpunktes weder Alkohol getrunken noch „zum Zwecke des dortigen Verzehrs“ mitgeführt werden durfte, auf die Nachtstunden beschränkt. Nach guten Erfahrungen in der Nacht will die Stadt den Hauptbahnhof nun mit dem Rund-um-die-Uhr-Verbot für die Trinkerszene endgültig uninteressant machen. Profitieren sollen davon Reisende, Geschäftsleute und Anwohner gleichermaßen.

Das Verbot zwischen 22 und 6 Uhr galt schon seit Januar 2017. Seither ist die Zahl alkoholbedingter Straftaten deutlich zurückgegangen. In Nürnberg wurde das nächtliche Verbot Ende vergangenen Jahres ebenfalls ganztägig ausgeweitet, um Schlägereien und Pöbeleien Herr zu werden. Auch dort zog die Polizei auf Anfrage ein positives vorläufiges Fazit.

Das Münchner Verbot wird nur zeitlich, nicht aber räumlich ausgeweitet; der bisherige Geltungsbereich bleibt unverändert. Ausgenommen sind und bleiben die Restaurants und Freischankflächen in der Verbotszone. Auch Bürger, die ein Sixpack Bier eingekauft haben oder eine Flasche Rotwein mit zu Freunden bringen, bekommen keine Probleme. Den Abhängigen, die ihre Treffpunkte derweil verlagert haben, soll nach dem Willen des Stadtrats künftig eine „Trinkerstube“ in Bahnhofsnähe als Aufenthaltsort zum erlaubten Konsum zur Verfügung gestellt werden.